Abwasser- und Wassertarife / Zählerablesung
Jährliche Zählerablesung
Anfang Dezember 2024 haben alle Rechnungsempfänger und -empfängerinnen, Hausverwalter und -verwalterinnen usw. eine Ablesekarte (Funkzähler ausgenommen) erhalten. Gerne können Sie den Zählerstand auch online melden, indem Sie auf den nachfolgenden Link klicken:
Zählerablesung Gerlingen (derago e.K.)
Die abgelesenen Zählerdaten müssen bis spätestens Montag, 13. Januar 2025, bei uns eingehen.
Wird der Zählerstand nicht fristgerecht gemeldet, muss der Wasserverbrauch gemäß der Wasserversorgungssatzung entsprechend dem Vorjahresverbrauch geschätzt werden. Eine Verlängerung der Ablesefrist ist leider nicht möglich. Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich erst zum nächsten Abrechnungszeitraum berichtigt werden.
Die Zustellung der Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt Mitte März.
Tarife 2022-2025
2025
2024
2023
2022
Hinweise zu Abrechnung und Gebühren
Erläuterung der Gebühren
Die Frischwassergebühr wird für die von der Bodensee-Wasserversorgung bezogene und an Sie ausgelieferte Wassermenge berechnet.
Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet, d.h. es wird davon ausgegangen, dass die bezogene Frischwassermenge auch beim Schmutzwasser anfällt. Für nachweislich nicht in den Kanal eingeleitetes Frischwasser (z.B. Gartenbewässerung) besteht die Möglichkeit eines Schmutzwassererlasses.
Die Niederschlagswassergebühr wird für die von versiegelten Flächen eingeleiteten Regenwassermengen erhoben. Bei der Gebühr kommt es aber nicht auf die jährliche tatsächliche Regenmenge an. Die ermittelte Quadratmeterzahl ist nur ein Faktor zur Gebührenberechnung. Es werden die jährlichen Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung ermittelt und diese dann durch die Quadratmeter versiegelte Fläche geteilt. Dadurch ergibt sich der Preis je Quadratmeter.
Die Gebühr für Einleitung von Grundwasser wird nur erhoben, wenn vorübergehend (z. B. auf Baustellen) oder dauerhaft Grundwasser aus dem Grundstück abgepumpt und in die städtische Kanalisation eingeleitet wird. In der Regel wird hierfür jedoch eine Erlaubnis des Landratsamts benötigt.
Zwischenabrechnung Wasser- und Schmutzwasserverbrauch
Zwischenabrechnung Wasser- und Schmutzwasserverbrauch (15 KB)
Die Datei Zwischenabrechnung soll Vermieter oder Hausverwaltungen dabei unterstützen, Zwischenabrechnungen des Wasser- und Schmutzwasserverbrauchs zu erstellen. Damit können genaue Abrechnungen zum Beispiel bei einem Mieterwechsel oder bis zur Übersendung der offiziellen Schlussrechnung des Wasserwerks simuliert werden. Die Stadt Gerlingen kann keine Gewährleistung und keine Haftung für das Berechnungsmuster übernehmen.