Absetzung der Schmutzwassergebühr
Installation eines Gartenwasserzählers am Haus
Die Stadt Gerlingen gewährt Ihnen auf Antrag und nach erfolgter Abnahme eines Gartenwasserzählers die Absetzung der Schmutzwassermenge, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation bzw. öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wurde (vergleiche § 43 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung).
Für die Befüllung von Poolanlagen (die chemisch behandelt werden) darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den öffentlichen Abwasserkanal zu entsorgen ist.
Hinweise für den Einbau eines Gartenwasserzählers
- Sofern der Antragsteller (m/w/d, auch nachfolgend) nicht Grundstückseigentümer ist, bedarf es der Unterschrift des Grundstückseigentümers (oder Verwalters) auf dem Antragsformular.
- Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung. Sofern es sich um ein Grundstück im Außenbereich handelt, kann nach einer Vorprüfung auch ein ablehnender Bescheid ergehen.
- Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrages wird sich unser Wassermeister telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine geeignete Montagestelle festzulegen.
- Die Installationsarbeiten sind durch ein für die Trinkwasserinstallation zugelassenes Installationsunternehmen auszuführen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. Die Abnahme erfolgt dann nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Der Einbau des Wasserzählers sowie Grabarbeiten im öffentlichen Raum dürfen nur durch das Städtische Wasserwerk oder eine vom Wasserwerk beauftragte Firma erfolgen.
- Bewässerungen, die Bodenkontakt haben, müssen gegen Rückwirkungen auf das Versorgungssystem nach DIN-EN-1717 Kategorie 5 abgesichert sein.
- Frostschäden gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.
- Für die technische Abnahme und Verplombung des Gartenwasserzählers erhebt das Städtische Wasserwerk eine Pauschale von derzeit 50,00 €.
- Nach Ablauf der Eichfrist (die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt längstens 6 Jahre) wird der Absetzungszähler (Gartenwasserzähler) auf Kosten des Antragstellers bzw. Grundstückseigentümers von einer vom Städtischen Wasserwerk beauftragten Firma ausgetauscht. Die Kosten hierfür betragen pauschal 50,00 € und werden dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.
Bei Grundstücken im Außenbereich ist ein Zählermessschacht erforderlich. Die Bau- und Installationskosten betragen zwischen 2.000 € und 4.000 € je nach Aufwand und zuzüglich Kosten für den Leitungsbau entsprechend der Leitungslänge.
Ein Gartenwasserzähler ist also nur lohnenswert bei einem sehr großen Garten und einem hohen Jahresverbrauch.
Antrag und Hinweis zur Antragstellung
Sollten Sie sich nach Prüfung Ihres Aufwandes und des zu erwartenden Nutzens für den Einbau eines Gartenwasserzählers entschließen, bitten wir Sie, das Antragsformular vollständig ausgefüllt an die Abteilung Tiefbau des Stadtbauamts Gerlingen zu senden: tiefbauabteilung@gerlingen.de
Antragsformular zur Abwasserabsetzung mit Rechenbeispielen (Gartenwasserzähler) (503,4 KB)
Stand: 01/2024