Benachrichtigung von Nachbarn im Bauverfahren
Durch die Änderung der Landesbauordnung wurde die Benachrichtigung der Nachbarn (§ 55 LBO) grundsätzlich geändert. Künftig werden im Verfahren bei Bauvorhaben die EigentümerInnen der benachbarten Grundstücke nur noch dann benachrichtigt, wenn im Rahmen des Verfahrens eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts beantragt wird, welche auch dem Schutz des Nachbarn / der Nachbarin dient.
Wie bisher können dann Einwendungen innerhalb von vier Wochen nach Zustellung vorgebracht werden; allerdings nunmehr nur noch elektronisch in Textform oder zur Niederschrift.
Sofern keine Benachrichtigung der Nachbarn erfolgt, wird jedoch den AngrenzerInnen oder sonstigen NachbarInnen, deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, die Baugenehmigung nach Abschluss des Verfahrens zugestellt. Daraufhin kann grundsätzlich der Rechtsweg beschritten werden. Die Entscheidung enthält regelmäßig eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung.
Für Rückfragen und Beratungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Baurecht und Bauverwaltung der Stadt Gerlingen gern zur Verfügung.