Das Verfahren
Verfahrensübersicht
Das Sanierungsverfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Dauer eines Sanierungsverfahrens soll gemäß § 142 Abs. 4 BauGB nicht länger als 15 Jahre dauern. Ist eine Umsetzung innerhalb dieser Frist nicht möglich, kann die Frist per Beschluss verlängert werden.
Das Verfahren gliedert sich im Wesentlichen in die Abschnitte „Vorbereitung“, „Durchführung“ und „Abschluss“. Jedem Abschnitt sind mehrere Aufgaben und Maßnahmen zugeordnet. Teilweise sind diese gemäß BauGB erforderlich oder vordefiniert, teilweise handelt es sich um ergänzende, zusätzliche Aufgaben und Maßnahmen, die die erfolgreiche Umsetzung beschleunigen.
Verfahrensablauf Sanierungsgebiet „Innenstadt“ (92,6 KB)
Vorbereitung der Sanierung
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde und dient dazu, hinreichende Beurteilungsgrundlagen zu erarbeiten und zusammen zu tragen, um die Notwendigkeit der Sanierung und die vorhandenen städtebaulichen Missstände zu beurteilen. Zu diesem Zweck erfolgen umfassende, vorbereitende Untersuchungen.
Aus ihnen leiten sich Ziele und Zwecke sowie Ordnungs- und Baumaßnahmen ab. Am Ende der Vorbereitung beschließt der Gemeinderat formell die Abgrenzung des Sanierungsgebiets und die Sanierungssatzung. Die Grundstücke, die im Sanierungsgebiet liegen, erhalten einen Sanierungsvermerk im Grundbuch.
Nach Aufnahme der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ in das Landessanierungsprogramm (LSP) der Städtebauförderung 2022 liegt es im öffentlichen Interesse, die städtebauliche Erneuerung der Innenstadt einheitlich vorzubereiten und zügig durchzuführen. Es wurden vorbereitende Untersuchungen eingeleitet.
Vorbereitende Untersuchungen (VU) dienen einer umfangreichen Bestandsaufnahme des Untersuchungsgebietes und sollen Beurteilungskriterien über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung liefern.
Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH aus Stuttgart beauftragt. Die Sanierungszielsetzung wurde unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet:
- Informationsveranstaltung am 01.12.2022 (Präsentation Vorbereitende Untersuchungen „Innenstadt“ (5,781 MB))
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange
- Persönliche Gespräche mit den Betroffenen
- Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie Gewerbetreibenden im Untersuchungsgebiet
Durchführung der Sanierung
Der Beschluss der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ (Sanierungssatzung) und die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) leitet die Phase der Sanierungsdurchführung ein. Damit ist der Grundstein für verschiedene Sanierungsmaßnahmen (Ordnungs- und Baumaßnahmen) sowohl auf städtischer als auch auf privater Seite gelegt.
Deren Steuerung und Umsetzung steht im Vordergrund der Sanierungsmaßnahme und dient der Verwirklichung von Sanierungszielen. Die Gemeinde erstellt eine Kosten- und Finanzierungsübersicht, in der die Kosten der Gesamtmaßnahme enthalten sind und voraussichtlich entstehen werden. Diese wird fortlaufend überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Abschluss der Sanierung
Ist das Instrument der Sanierung nicht mehr erforderlich, beispielsweise wenn die Ziele der Sanierung erreicht und die städtebaulichen Missstände behoben sind, dann muss die Sanierung beendet und die Sanierungssatzung aufgehoben werden.
Die Schritte des Abschlusses der Sanierung sind im BauGB geregelt. Je nach Verfahrensart, werden Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB erhoben. Die zu Beginn eingetragenen Sanierungsvermerke werden nach Abschluss aus den Grundbüchern gelöscht.
Meilensteine
- 29.09.2021: Beschluss zur Antragsstellung für ein neues Sanierungsgebiet durch den Gemeinderat
- 22.06.2022: Aufnahme in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg
- 26.10.2022: Beschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen
- 01.12.2022: Bürger-Informationsveranstaltung zum geplanten Sanierungsgebiet
- November 2022 – Januar 2023: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- Januar - Februar 2023: Beteiligung der Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbetreibenden via Fragebogen
- 19.07.2023: Kenntnisnahme der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets, Beschluss der Sanierungssatzung und der kommunalen Förderrichtlinien durch den Gemeinderat
- Seit Juli 2023: Durchführung der Sanierungsmaßnahme
- 04.07.2024: Festlegung von Wertzonen, Anfangs- und Endwerten im Gutachterausschuss