Förderprogramm Photovoltaik-Balkonmodule
Erneuter Zuschuss der Stadt für PV-Balkonmodule: So gelingt Klimaschutz zu Hause
Die Stadt Gerlingen bietet erneut das Förderprogramm für Photovoltaik (PV)-Balkonmodule für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer an.
Sie haben kein eigenes Dach, möchten aber dennoch etwas für den Klimaschutz tun? Dann bieten PV-Balkonmodule die ideale Lösung für Sie. Sie können klimafreundlichen Sonnenstrom produzieren und gleichzeitig noch den eigenen Geldbeutel schonen.
Und das Beste: Die Stadt Gerlingen stellt hierfür ab Februar 2025 eine Fördersumme von insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung – pro Haushalt wird die Anschaffung von PV-Balkonmodulen mit je 200 Euro unterstützt.
Was wird gefördert?
Stecker-Solargeräte bzw. Photovoltaik-Balkonmodule (nur Komplettsets) mit der jeweils aktuell zulässigen Maximalleistung (aktuell 800 Wattpeak, Stand 16. Mai 2024), gemäß der Definition der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Bezuschusste Geräte müssen auf Gerlinger Gemarkung betrieben werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts,
- der Mieter/ die Mieterin
- der Eigentümer/ die Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
auf Gerlinger Gemarkung sind. Pro Haushalt darf nur ein Förderantrag gestellt werden.
Gefördert werden Geräte, die nach dem 01.01.2025 angeschafft wurden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bei 200 Euro pro Stecker-Solargerät und Haushalt liegt.
- Kaufen Sie Ihr PV-Balkonmodul (Komplettset)
- Füllen Sie den Förderantrag aus
- Besorgen Sie alle notwendigen Dokumente
- Reichen Sie den Förderantrag und die Dokumente ausschließlich per E-Mail an klima@gerlingen.de ein
- Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt und das Fördervolumen noch nicht aufgebraucht sind: Zuschuss erhalten!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Weitere Förderungsvoraussetzungen
Ihr Haus steht unter Denkmalschutz? Dann müssen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beibringen.
Es bedarf der Zustimmung des Vermieters / der Vermieterin bzw. der Wohnungseigentümergesellschaft. Hinweis: Eine Zustimmung ist nicht nötig, wenn das PV-Balkonmodul nicht von außen einsehbar auf dem Balkon steht (sprich freistehend auf der Balkonfläche und nicht an das Geländer angebracht) oder auf einer Terrasse freisteht. Sollte dies der Fall sein, schicken Sie bitte ein Foto als Beleg und vermerken Sie in Ihren Antragsunterlagen, dass Sie diesen Sonderfall haben und keine Zustimmung nötig ist.
Es werden nur Geräte gefördert, die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung / Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (beispielsweise CE-Kennzeichnung und Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) verfügen. Nicht förderungsfähig sind Geräte, die vor dem 01.01.2025 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden.
Es gelten die rechtsverbindlichen Angaben der Förderrichtlinie, weitere Details zur Förderung können Sie dort entnehmen.
Beachten Sie, dass Sie die Anforderungen des Netzbetreibers der Netze BW einhalten müssen.
Papieranträge bzw. Einrichtungen per Post können nicht berücksichtigt werden.
Höhe, Laufzeit und Auszahlung der Förderung
Für das Jahr 2025 steht eine Fördersumme von 5.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung wird nach Eingangsdatum des Förderantrags beim Klimaschutzmanagement ausbezahlt. Ist die Fördersumme ausgeschöpft, besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung seitens der Stadt Gerlingen.
Wichtige Tipps
- Nutzen Sie niemals eine Mehrfachsteckdose für die Photovoltaik-Balkonmodule.
- Es sollte sich um eine wettergeschützte Wandsteckdose handeln.
- Die Anschlusssteckdose muss im Anschlusskasten über einen Sicherungsautomaten gesichert sein.
- Nicht vergessen: Prüfen Sie bitte Ihren Versicherungsschutz.
- Die Montage muss sicher sein.
- Es wird empfohlen, den DGS-Sicherheitsstandard einzuhalten (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V.).
- Verwenden Sie nur kontrollierte, sichere Komplettanlagen.