Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Innenstadt"
Rahmendaten
Nach Abschluss des vergangenen Sanierungsverfahrens „Stadtkern – Rathausbereich Quartier Querstraße“ beschloss der Gemeinderat der Stadt Gerlingen in der Sitzung am 29.09.2021 die Antragsstellung für ein neues Sanierungsgebiet „Innenstadt“.
Im Jahr 2022 erfolgte die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LS). Die Stadt Gerlingen hat eine Förderzusage über 1.200.000 Euro im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2022 für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg erhalten.
Aufgrund der zahlreich anzugehenden Projekte hat die Stadt Gerlingen noch im gleichen Jahr einen weiteren Antrag auf Aufstockung gestellt, welcher im April 2023 bewilligt wurde. Mit den zusätzlichen 1.000.000 Euro stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen der Stadt Gerlingen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ nunmehr insgesamt 2.200.000 Euro zur Verfügung.
„Die Bereitstellung der Mittel bedeutet für Gerlingen eine große Unterstützung und ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag für die zukunftsfeste Gestaltung unserer lebenswerten Innenstadt. Das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum und die Sanierung der Innenstadt ist ein wichtiges und tragendes Thema vor Ort. Umso dankbarer sind wir für diese Unterstützung durch das Land“, so Bürgermeister Dirk Oestringer.
Pressemitteilung (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg)
Die Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet endet am 30.04.2031. Das gesamte Gebiet umfasst circa 8,2 Hektar und schließt die gesamte Innenstadt sowie einzelne angelagerte Bereiche ein.
Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet "Innenstadt" (971,9 KB)
Sanierungsziele und Sanierungssatzung
Zu den wesentlichen, allgemeinen Zielen der städtebaulichen Erneuerung gehört die Behebung von städtebaulichen Missständen. Zur Einleitung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wurden vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt, um städtebauliche Missstände zu identifizieren und daraus die Ziele für das anstehende Sanierungsverfahren abzuleiten.
Ziele der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ sind:
- Schaffung eines differenzierten Wohnraumangebots durch behutsame Innenentwicklung und Nachverdichtung
- Sicherung städtebaulicher Merkmale und baukultureller Qualitäten
- Aufwertung öffentlicher Raum / Verbesserung Aufenthaltsqualität / Erhöhung Verkehrssicherheit
- Förderung zeitgemäßer und innovativer Mobilitätsarten
- Förderung eines generationenübergreifenden Zusammenhalts
- Förderung von mehr Grün und Natur in der Stadt
- Stärkung der Innenstadt als Zentrum für Einkaufen, Arbeit und Wirtschaft
- Förderung von nachhaltiger Versorgung und Energienutzung
- Modernisierung und Stärkung der sozialen und öffentlichen Infrastruktur
Am 19.07.2023 beschloss der Gemeinderat der Stadt Gerlingen die Sanierungssatzung „Innenstadt“, in der unter anderem die Festlegung des Sanierungsgebiets und die Verfahrensart näher bestimmt sind.
Satzung Sanierungsgebiet „Innenstadt“ (222,7 KB)