Informationen zu Wahlen, Wahlergebnisse sowie Wahltermine
Bundestagswahl 2025
Ergebnisse Stadt Gerlingen / Landkreis Ludwigsburg
Bundestagswahl 2025 - Wahlergebnis Stadt Gerlingen
Bundestagswahl 2025 - Wahlergebnis Landkreis Ludwigsburg
Informationen zur Briefwahl
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts einer Person im Wahlkreis. Er ist auf Antrag auszustellen, die Briefwahlunterlagen sind grundsätzlich von Amts wegen beizufügen.
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- persönlich
- durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
- schriftlich
- per Online-Formular (Funktion war bis 18.02.2025, 12 Uhr, verfügbar)
Eine Beantragung per Telefon oder SMS ist nicht möglich.
Verwenden Sie für Ihren Antrag, wenn möglich, Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an die Stadt Gerlingen zurück.
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Frist:
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 21.02.2025) 15 Uhr beantragen.
Später eingehende Anträge können nur in besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, bis 15 Uhr am Wahltag bearbeitet werden.
Wahllokale der Stadt Gerlingen
Verzeichnis der Wahllokale der Stadt Gerlingen - Bundestagswahl 23.02.2025 (105,4 KB)
Repräsentativer Wahlbezirk Familienzentrum im Gehenbühl Raum II
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat in Gerlingen das Wahllokal 003-32 im Familienzentrum im Gehenbühl Raum II, Malvenweg 33, 70839 Gerlingen zu einem repräsentativen Wahllokal bestimmt. In diesem Wahllokal sind für wahlstatistische Auszählungen ausschließlich und verpflichtend Stimmzettel zu verwenden, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (in 6 Gruppen) vermerkt sind. Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag (Wahlstatistikgesetz- WstatG) vom 21.05.1999 (BGBl. I S. 1023), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27.04.2013 (BGBl. I, S. 962) geändert worden ist, geregelt und zugelassen.
Die Gruppen werden wie folgt unterschieden:
Kennbuchstabe A
Männlich, divers oder ohne Angabe im Geb.-register, geboren 2001 bis 2007
Kennbuchstabe B
Männlich, divers oder ohne Angabe im Geb.-register, geboren 1991 bis 2000
Kennbuchstabe C
Männlich, divers oder ohne Angabe im Geb.-register, geboren 1981 bis 1990
Kennbuchstabe D
Männlich, divers oder ohne Angabe im Geb.-register, geboren 1966 bis 1980
Kennbuchstabe E
Männlich, divers oder ohne Angabe im Geb.-register, geboren 1956 bis 1965
Kennbuchstabe F
Männlich, divers oder ohne Angabe im Geb.-register, geboren 1955 und früher
Kennbuchstabe G
Weiblich, geboren 2001 bis 2007
Kennbuchstabe H
Weiblich, geboren 1991 bis 2000
Kennbuchstabe I
Weiblich, geboren 1981 bis 1990
Kennbuchstabe K
Weiblich, geboren 1966 bis 1980
Kennbuchstabe L
Weiblich, geboren 1956 bis 1965
Kennbuchstabe M
Weiblich, geboren 1955 und früher
Diese Kennbuchstaben befinden sich auf den Stimmzetteln. Es dürfen in diesem Wahllokal ausschließlich Stimmzettel mit den Kennbuchstaben verwendet werden.
Weitere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik (Die Bundeswahlleiterin)
Vergangene Wahlen
Kommunalwahlen Baden-Württemberg / Europawahl 2024
Bundestags- und Landtagswahl 2021
Nächste Wahltermine
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