Stadtjugendreferat der Stadt Gerlingen
Als Teil des Amtes für Jugend, Familie und Senioren ist das Stadtjugendreferat für alle kinder- und jugendrelevanten Belange der Stadt Gerlingen zuständig. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 27 Jahren.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Aufgaben des Stadtjugendreferats sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Hier heißt es: “Den jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese sollten an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, zur Selbstbestimmung befähigen und zu sozialen Engagement anregen und hinführen.“
Handlungsfelder des Jugendreferats
Das Jugendreferat der Stadt Gerlingen unterscheidet zwischen den Handlungsfeldern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendhaus B15/ Café Konfus/ Stadtjugendring), der Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit und Mobile Jugendarbeit) und der pädagogischen Begleitung des Jugendgemeinderates sowie der Prävention (AK Fokus).
In der Praxis erfolgt keine strenge Abgrenzung dieser Handlungsfelder, vielmehr gibt es viele Schnittmengen und Überschneidungen. Eine sinnvolle und nachvollziehbare Verknüpfung aller Handlungsfelder bringt erst im Ergebnis eine wirkungsvolle und zielgerichtete Kinder- und Jugendarbeit auf kommunaler Ebene.
Aus den Handlungsfeldern resultierende Angebote
Das Jugendreferat
- begleitet die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Ergänzung zu Elternhaus und Schule
- übt Formen und Regeln des Zusammenlebens ein
- beteiligt Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Entscheidungen
- ermöglicht Ferienangebote und Freizeiten
- fördert Kreativität und Selbstständigkeit
- berät und unterstützt Kinder und Jugendliche und deren Familien
- ergänzt sich partnerschaftlich mit anderen Trägern der Jugendarbeit und weiteren Institutionen vor Ort
- arbeitet präventiv
- stellt Räume als Treffmöglichkeit zur Verfügung