Ein schöner Platz im Grünen für Grillfreunde
Gerade in den Sommermonaten ist der Grillplatz Gerlingen (an der Ditzinger Straße, Richtung Ditzingen) ein beliebter Treffpunkt. Um die Nutzung für alle zur Zufriedenheit zu regeln und auch Störungen/Belästigungen für die anliegenden Grundstücke zu vermeiden, wurde eine Benutzungsordnung erlassen und für alle Besucher des Grillplatzes gut lesbar in Form eines Schildes am Grillplatz angebracht.
Benutzerordnung
Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt auf dieser Freizeitanlage. Damit sich alle Besucher an dem Grillplatz erfreuen können, ist die Einhaltung folgender Verhaltensregeln notwendig:
Verhaltensregeln Grillplatz
- Wir bitten um Mithilfe, dass die Einrichtungen nicht beschädigt werden, keine Unfallgefahren entstehen und die Platzfläche sauber bleibt, indem Abfälle mitgenommen oder in den Abfallbehältern entsorgt werden. Störungen der Mitbürger sollten vermieden und die umliegenden Grundstücke nicht betreten werden.
- Die Benutzung des Grillplatzes ist jedermann gestattet. Die Benutzung von 22 bis 6 Uhr ist nur mit Erlaubnis der Stadt Gerlingen zulässig.
- Das Feuermachen außerhalb der eingerichteten Grillstelle ist untersagt. Es darf nur unbehandeltes, trockenes Holz verbrannt werden, wie zum Beispiel das von der Stadt bereit gestellte Brennholz. Das Verbrennen von Abfällen und behandeltem Holz ist verboten. Das Feuer darf maximal einen Meter hoch sein.
- Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen ist untersagt.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch Hundekot sind unverzüglich zu entfernen.
- Das Aufstellen von Zelten und Betreiben technischer Anlagen, beispielsweise Notstromaggregaten, ist nur mit Erlaubnis der Stadt Gerlingen zulässig.
- Musikanlagen und Musikinstrumente dürfen nur so betrieben werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden.
- Die Bestimmungen der städtischen Umweltschutz-Polizeiverordnung, des Jugendschutzes und Naturschutzes sind einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden und zu einem Platzverweis führen.
Anfragen
Anfragen wegen der Erteilung von Erlaubnissen nach den Ziffern 2 und 6 sowie Rückfragen beantwortet das Amt für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung.
Falls Sie nach der oben aufgeführten Benutzungsordnung eine Erlaubnis der Stadt Gerlingen benötigen, können Sie diese per E-Mail mit nachfolgenden Angaben beantragen:
- Erlaubnispflicht wegen: Benutzung nach 22 Uhr / Aufstellen Zelt / Betreiben folgender technischer Anlagen
Benötigte Angaben:
- Datum der Benutzung, Uhrzeit, verantwortliche Person (Familienname, Vorname, Geburtstag, Anschrift), Handy-Nr., E-Mail-Adresse, Anlass, circa Anzahl Personen, circa geplantes Ende