Sozialhilfe
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII – Sozialhilfe umfassen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen in anderen Lebenslagen
sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, welche der Würde des Menschen entspricht. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Einkommen und Vermögen ist in der Regel einzusetzen bzw. zu verwerten.