Mein Antragsverfahren
Liebe Bauwillige,
liebe Entwurfsverfasserinnen und -verfasser,
die Baurechtsbehörde der Stadt Gerlingen arbeitet derzeit daran, Ihnen zeitnah die digitale Antragstellung in den baurechtlichen Verfahren zu ermöglichen. Schon im Herbst 2024 soll eine digitale Antragstellung mithilfe der Plattform des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen „Virtuelles Bauamt - ViBa“ in Gerlingen angeboten werden.
Welche Leistungen werden angeboten?
Folgende Leistungen können über die neue Plattform abgefragt werden:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO (Landesbauordnungen)
- Baugenehmigung nach § 58 Abs.1 LBO
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Bauvorbescheid nach § 57 Abs.2, 62 LBO
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs.2 LBO
- Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen
Was ändert sich für mich als AntragstellerIn / EntwurfsverfasserIn?
Wir möchten Sie bereits jetzt schon darüber informieren, dass sich, im Vergleich zur bisherigen Antragstellung in Papierform, einige Änderungen durch die Digitalisierung auch für Sie als Antragsteller oder Entwurfsverfasser ergeben werden.
Bund-ID / Unternehmenskonto
Ich bin eine Privatperson
Bund, Länder und Kommunen machen sich derzeit bereit, Verwaltungsleistungen mit personenbezogenen Inhalten sicher und einfach digital zur Verfügung zu stellen. Über eine persönliche BundID, ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, soll jeder Bürger bzw. jedes Unternehmen künftig die Möglichkeit erhalten, die zuständigen Behörden für die verschiedenen Lebensbereiche digital zu erreichen und entsprechende Leistungen abzufragen.
Zugleich soll das Modell den höchsten Schutz sowie Datensicherheit bieten. Bei der digitalen Antragstellung über das „Virtuelle Bauamt“ der Stadt Gerlingen wird daher für die Bauwilligen und die Entwurfsverfasser/innen eine BundID benötigt.
Bereits jetzt können Sie Ihr Konto für die BundID erstellen: Erstellen eines Kontos für die BundID (Bundesministerium des Innern und für Heimat)
Ich vertrete ein Unternehmen
Für die Antragstellung / Entwurfsverfasser als Unternehmen wird ein Unternehmenskonto benötigt. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Mit dem danach erhaltenen ELSTER-Zertifikat können Sie sich dann anmelden.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Informationen zum Unternehmenskonto (Bayerisches Landesamt für Steuern)
Dokumentenbezeichnung der digitalen Antragsunterlagen
Bei der Einreichung der digitalen Unterlagen möchten wir Sie außerdem bitten, darauf zu achten, dass die eingereichten Unterlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie hierfür unser Merkblatt.:
Merkblatt zur Beschriftung PDF-Dokumente und Formate (198,6 KB)
Weitere Hilfsmittel
Anwendungsfall Antragstellung durch Architekt (Land Baden-Württemberg) (1,584 MB)
Anwendungsfall Antragstellung durch Bauherrschaft (Land Baden-Württemberg) (1,479 MB)
(Die Dateien wurden durch das Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt und sind nicht barrierefrei.)
Ist die digitale Einreichung verpflichtend?
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit Novellierung der Landesbauordnung im letzten Jahr ab dem 01.01.2025 nur noch eine digitale Antragstellung in den baurechtlichen Verfahren in Baden-Württemberg möglich ist.
Über weitere Veränderungen werden wir Sie auf dieser Webseite und im Gerlinger Anzeiger informieren.
Bei Fragen und Unklarheiten kontaktieren Sie gerne die Untere Baurechtsbehörde der Stadt Gerlingen.