Förderrichtlinien für die Durchführung von Projekten und Maßnahmen
Die Gerlinger Bürgerstiftung wurde gegründet, um aus den Erträgen des Vermögens unter anderem Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Bildung, Erziehung und Ausbildung, Wissenschaft und Forschung, Sport, Kultur und Kunst, Denkmalpflege und Stadtgestaltung, Völkerverständigung zum Wohl der in der Stadt Gerlingen lebenden Menschen zu fördern und das Miteinander in Gerlingen zu unterstützen.
Zu diesem Zweck fördert die Stiftung gemeinnützige Projekte und Initiativen, die den satzungsgemäßen Zielen entsprechen.
- Die Stiftung fördert einzelne Vorhaben in der Regel einmalig mit Summen bis zu 1000 Euro.
- Nur in Ausnahmefällen kann sich die Förderung über mehrere Jahre (maximal drei) erstrecken.
- Die Stiftung fördert ausschließlich Projekte außerhalb der staatlichen oder kommunalen Pflichtaufgaben.
Priorität haben Projekte
- die überwiegend mit ehrenamtlichen Mitarbeitern arbeiten oder Betroffene aktiv beteiligen;
- die Hilfe zur Selbsthilfe geben oder fördern;
- mit Modell- und Vorbildcharakter, die Anstöße für eine aktive Bürgergesellschaft geben.