Sozialbauverpflichtung
Die hohe Nachfrage nach Wohnraum in Verbindung mit einer knappen Verfügbarkeit von Wohnraum und Bauland sowie hohe Mieten und Baupreise haben zur Folge, dass Wohnen zunehmend teurer wird. Dadurch rückt die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum in den Fokus.
Als Ergebnis der Gemeinderatsklausur Bauen und Wohnen im Herbst 2021 wurde im Eckpunktepapier bereits festgelegt ein Konzept zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu entwickeln. Das erarbeitete Konzept enthält zu den folgenden Punkte Regelungen:
- Umfang der Sozialbauverpflichtung
- Anteil sozialen und bezahlbaren Wohnraums an der Sozialbauverpflichtung
- Mietpreisbindung
- Belegungsbindung
- Durchsetzung der Mietpreis- und Belegungsbindung
- Rechtsnachfolge
Die Sozialbauverpflichtung wurde vom Gemeinderat am 26.10.2022 beschlossen. Die Begründung der Sozialbauverpflichtung wird jeweils durch einen Städtebaulichen Vertrag erfolgen, der im Einzelfall zwischen der Stadt und dem (der) Bauherren (Bauherrin) / Eigentümer (Eigentümerin) abgeschlossen wird.
Sozialbauverpflichtung der Stadt Gerlingen (Bürgerinfoportal)
Das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) ist die zentrale Grundlage der Wohnraumförderung des Landes. Es fördert insbesondere den Bau von Wohnraum, den Erwerb von neuem und bestehenden Wohnraum, die Modernisierung von Wohnraum und den Erwerb von Belegungsrechten.
Jede Förderung für den Bau oder Erwerb von Wohnraum oder den Erwerb von Belegungsrechten setzt entweder Belegungs- und Mietbindungen oder aber Bindungen zum Zwecke der Selbstnutzung voraus. Die Förderung wird in allen vorgenannten Fällen vom Land Baden-Württemberg auf entsprechenden Antrag hin gewährt.
Neben dem LWoFG ist die jeweilige Verwaltungsvorschrift Wohnungsbau von zentraler Bedeutung. Sie regelt zahlreiche Details, etwa die Einkommensgrenzen für potenzielle Begünstigte, insbesondere Mieter und Erwerber, die Förderhöhe und Förderbedingungen sowie die bei sozialem Wohnraum einzuhaltende Reduktion der Mieten gegenüber der örtlichen Vergleichsmiete.
Wohnraumförderungsprogramm (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Option der Förderung von Neubau- und Bestandswohnungen bei Übernahme von Miet- bzw. Belegungsbindungen besteht. Zudem besteht beispielsweise die Möglichkeit, Belegungsrechte an bestehenden Mietwohnungen, deren Förderung ausläuft, zu verlängern.