Verbindliche Bauleitplanung – Der Bebauungsplan
Als verbindliche Bauleitplanung setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen parzellenscharfen Grundstücke – öffentliche wie auch private – zu nutzen und zu bebauen sind. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, die durch die textlichen Festsetzungen ergänzt wird, der Begründung und ggf. der zusammenfassenden Erklärung. Er wird von der Stadt als Satzung beschlossen und ist somit als Ortsgesetz für jeden Bürger rechtsverbindlich.
Der Geltungsbereich eines Bebauungsplanes erfasst immer nur einen Teilbereich des Gemeindegebietes. Dieser hängt von der jeweils zu lösenden Planungsaufgabe ab.
Bebauungspläne beschränken sich in ihren Festsetzungen nicht nur auf die bauliche Nutzung. Zu ihrem Inhalt können auch Festlegungen von Verkehrsflächen, Grün- und Erholungsflächen, Wasserflächen und landwirtschaftliche Flächen gehören. Wesentliche Festsetzungen von Bebauungsplänen sind Angaben zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Grundstücksfläche, die überbaut werden darf und zu den örtlichen Verkehrsflächen. Ein abschließender Katalog der möglichen Festsetzungen ist im § 9 des Baugesetzbuches enthalten.
Bebauungspläne werden von der Stadt in eigener Verantwortung aufgestellt und von der Stadtvertretung, hier der Gemeinderat der Stadt Gerlingen, als Satzung beschlossen. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne mit ihrer Begründung und ggf. der zusammenfassenden Erklärung können von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die Bebauungspläne der Stadt Gerlingen sind zudem online über den gemeinsamen Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg (KartenOnline) abrufbar.