Neues aus dem Klimaschutz
Welche Heiztechnologie ist günstiger?
Wärmepreisrechner ermöglicht Kostenvergleich zwischen Einzelheizung und Wärmenetz
Ist ein Heizungstausch fällig, werden GebäudeeigentümerInnen künftig immer öfter vor der Wahl stehen: Einzelheizung oder Wärmenetz? Mit dem neuen Wärmepreisrechner der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) können Sie nun ausrechnen, welche Heizungstechnologie voraussichtlich kostengünstiger für Sie ist.
Der Preisrechner vergleicht die Vollkosten von Holzpellet-, Holzhackschnitzel-, Erdgas- und Ölheizungen mit denen eines Wärmenetzanschlusses. Eine Beispielrechnung im Fall eines typischen Mehrfamilienhauses zeigt: Die Nutzung eines Wärmenetzes ist bereits heute etwas günstiger als ein Gasbrennwertkessel.
Zehn Angaben reichen aus, um den Kostenvergleich zu ermitteln. Die Ergebnisse geben Ihnen eine erste Orientierung für die Wahl einer neuen Heizung. Zur detaillierten Berechnung sollten Sie sich im Anschluss aber dennoch an Fachleute Ihrer regionalen Energieagentur, der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V., wenden. Auch EnergieberaterInnen können Unterstützung geben.
Wärmepreisrechner (KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH)
Photovoltaik – Steuererleichterungen
Mit dem neuen Steuergesetz, beschlossen am 02.12.2022, ändert sich einiges für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Insgesamt sollen die Anlagenbetreiber von Bürokratie entlastet und der Ausbau somit gefördert werden. Die Änderungen betreffen vor allem die Einkommensteuer sowie die Umsatzsteuer. Wichtige Informationen erhalten Sie zum Beispiel auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Neue Energiefinanzierung der L-Bank und KfW
Seit 15.09.2022 bietet die L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank) in Kooperation mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die neue Energiefinanzierung an. Der Fokus liegt dabei auf Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie zur Speicherung und Verteilung dieser Energie.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch große Unternehmen, öffentliche Unternehmen (beispielsweise kommunale Eigenbetriebe), Landwirte, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen. Bei der Förderung handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen mit beihilfefreien Konditionen.
Förderkonditionen und weitere Informationen (L-Bank)
Jetzt EE-Fit: Schritt für Schritt zum energieeffizienten Haus
Gerade in der aktuellen Situation mit teuren Gas- und Ölpreisen sowie eines immer mehr wahrnehmbaren Klimawandels ist es wichtiger denn je, das eigene Zuhause zukunftsfit zu machen. Dabei muss es nicht immer sofort alles auf einmal sein.
Man kann sein Haus auch Schritt für Schritt fit für erneuerbare Energie, sprich „EE-fit“, machen, um somit weg von Gas und Öl zu kommen. Die Zukunft Altbau hat hierfür tiefgreifende Informationen auf ihrem neuen Portal zusammengestellt:
Portal Zukunft Altbau (KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH)
Photovoltaik-Pflicht im Privaten Bereich
Seit 01.05.2022 ist sie da: die Photovoltaikpflicht (PV-Pflicht) für den privaten Häuslesbauer in Baden-Württemberg. Vorerst nur für den Neubau, wird sie ab 01.01.2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen greifen.
Dabei ist eine Photovoltaik-Anlage langfristig sowohl für das Klima als auch für den Geldbeutel gut. Aus diesen Gründen und um das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, hat sich die Landesregierung für Einführung der PV-Pflicht entschlossen. Die Pflicht greift nur dann, wenn das jeweilige Bauvorhaben über eine für die Solarnutzung geeignete Dach- oder Stellplatzfläche verfügt.
Was es sonst noch zu beachten gilt, welche Anforderungen zu erfüllen sind und wo es eventuell Ausnahmen gibt, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) in einer übersichtlichen „Frage und Antwort“-Seite ebenso wie in einer Informationsbroschüre zusammengestellt:
Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)
Publikation Photovoltaikpflicht (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)
Bei weiteren Fragen und Wunsch nach einer persönlichen Beratung können Sie sich auch an die Energieagentur Kreis Ludwigsburg wenden, gerne telefonisch unter 07141/688 93-0, und eine unabhängige Beratung vereinbaren.