Benutzungsordnung der Stadtbücherei
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadtbücherei ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Gerlingen.
(2) Die Öffnungszeiten werden ortsüblich bekanntgemacht.
§ 2 Benutzerkreis
Jeder kann im Rahmen dieser Benutzungsordnung Medien entleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei benutzen.
§ 3 Anmeldung, Benutzerausweis
(1) Bei der Anmeldung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) vorzulegen. Ist daraus die Anschrift nicht ersichtlich (z. B. Reisepass), so ist eine Bestätigung der Meldebehörde zusätzlich vorzulegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten verlangt.
(2) Nach der Anmeldung erhält der Benutzer einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist. Der Verlust des Ausweises sowie Namens- und Wohnungsänderungen sind der Stadtbücherei unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust wird gegen Gebühr ein Ersatzausweis unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausgestellt. Meldet der Benutzer den Verlust des Ausweises nicht unverzüglich, haftet er für alle Schäden, die der Stadt im Zusammenhang mit dem Verlust des Benutzerausweises entstehen.
§ 4 Datenverarbeitung
Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert und verarbeitet die Stadt Gerlingen folgende Daten: Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse; bei Minderjährigen die Anschrift des/der gesetzlichen Vertreter(s) (§ 11 BGB).
§ 5 Entleihungen, Fristverlängerung, Vorbestellung
(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien entliehen werden. Ein Entleihen ohne Benutzerausweis ist nicht möglich.
(2) Die Leihfrist für Bücher und Spiele beträgt 4 Wochen, für sonstige Medien, wie z. B. Zeitschriften, CDs, CD-ROMs und Comics, 2 Wochen. In begründeten Fällen können veränderte Leihfristen festgesetzt werden.
(3) Wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt, kann die Leihfrist für alle Medien höchstens zweimal verlängert werden. Dies kann der Benutzer selbst am OPAC (Leserauskunftsplatz), an der Theke, telefonisch oder im Internet erledigen. Benötigt werden dazu die Ausweisnummer und für Internetverlängerungen zusätzlich noch das persönliche Passwort.
(5) Die Zahl der gleichzeitigen Entleihungen pro Benutzer sowie die Zahl der Vorbestellungen kann durch die Büchereileitung allgemein begrenzt werden.
§ 6 Leihverkehr
(1) Die Stadtbücherei bemüht sich, nicht vorhandene Bücher im Leihverkehr aus anderen Bibliotheken zu besorgen. Hierfür wird eine besondere Gebühr erhoben.
(2) Die Stadtbücherei ist beim Leihverkehr an die Bestimmungen der jeweiligen Leihverkehrsordnung gebunden; diese sind auch für die Benutzer maßgebend.
§ 7 Behandlung der Medien, Haftung
(1) Der Benutzer ist verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschmutzung, Beschädigung oder Veränderung zu bewahren.
(2) Der Verlust oder die Beschädigung entliehener Medien ist der Stadtbücherei unverzüglich zu melden.
(3) Für Verlust oder nicht reparable Beschädigungen ist Schadenersatz in Höhe des Beschaffungswertes zu leisten.
(4) Für Schäden, die durch die Nutzung der Computerprogramme entstehen, haftet die Stadt nicht.
§ 8 Aufenthalt in der Stadtbücherei, Ausschluß von der Benutzung
(1) In allen Räumen der Stadtbücherei hat sich jeder so zu verhalten, dass er keinen anderen Benutzer stört oder behindert.
(2) Rauchen, Essen und Trinken sind nicht gestattet.
(3) Tiere dürfen nicht mitgenommen werden, ausgenommen Blindenhunde.
(4) Rollschuhfahren, In-Line-Skating u. ä. sind nicht gestattet.
(5) Die Weisungen des Büchereipersonals sind zu befolgen. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Büchereipersonals kann ein Hausverbot ausgesprochen sowie ein zeitweiliger oder dauernder Ausschluss von der weiteren Benutzung der Bücherei verfügt werden.
§ 9 Internetnutzung
(1) Die Stadtbücherei Gerlingen stellt einen öffentlichen Internet-Zugang (WorldWideWeb) bereit, der entsprechend dem Bildungs- und
(2) Zugangsberechtigt sind alle Personen, die im Besitz eines gültigen Benutzerausweises sind.
(3) Die Stadtbücherei Gerlingen ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über den bereitgestellten Zugang abgerufen werden.
§ 10 Gebühren
(1) Die Benutzung der Stadtbücherei ist grundsätzlich gebührenfrei mit folgenden Ausnahmen:
1. Leihfrist und Versäumnisgebühren
Bei Überschreiten der Leihfrist wird eine Gebühr pro Medium wie folgt erhoben:
Überschreiten der Leihfrist ab dem 7. Kalendertag € 1,50
Überschreiten der Leihfrist ab dem 21. Kalendertag € 3,00
Überschreiten der Leihfrist ab dem 35. Kalendertag € 7,00
Diese Versäumnisgebühr entsteht nach Ablauf der o. g. Zeiträume und ist sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer besonderen Erinnerung bedarf. Dabei ist die jeweils höhere Versäumnisgebühr maßgebend. Bei erfolgloser Zahlungsaufforderung wird dem Benutzer zusätzlich der Beschaffungswert in Rechnung gestellt. Dieser entsteht nach Ablauf der längsten Überschreitungsfrist (s. o.) und ist nach Zahlungsaufforderung sofort fällig.
2. Sonstige Gebühren
a) Vorbestellung für Medien aus dem Bestand der Stadtbücherei: € 1,00 pro Medium.
b) Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr: Im Rahmen des Leihverkehrs der Stadtbücherei Gerlingen von entleihenden Stellen in Rechnung gestellte Kosten sind vom Benutzer in voller Höhe zu übernehmen. Zusätzlich wird für jedes im auswärtigen Leihverkehr bestellte Medium eine Gebühr von 2,50 € erhoben.
Die Gebühren nach Buchstaben a) und b) entstehen bei der Bestellung des Mediums und werden fällig bei Benachrichtigung über die Abholbarkeit des Mediums.
c) Erstellen eines Ersatzausweises: € 5,00
Die Gebühr nach Buchstabe c) entsteht bei der Ausstellung des Ersatzausweises und wird mit der Anforderung der Gebühr fällig.
d) Beschädigung von EDV-Etiketten: € 1,50
Die Gebühren entstehen bei der Rückgabe des Mediums und werden mit der Anforderung der Gebühr fällig.
(2) Sperrung eines Benutzers
Alle oben aufgeführten Gebühren bleiben bis zur Begleichung in der EDV gespeichert. Übersteigen die offenen Gebühren die Höhe von € 10,00, sind Ausleihungen vor Begleichen des Betrages nicht möglich.
§ 11 Medien zum Download
Die Stadt Gerlingen ist Mitglied im Verbund der Online Bibliothek Ludwigsburg. Dort können digitale Medien gemäß der dortigen Benutzungsordnung entliehen werden.
§ 12 In-Kraft-Treten
Diese Benutzungsordnung tritt am 01. Dezember 2016 in Kraft