Laufende Verfahren
Flächennutzungsplanverfahren
Bruhweg II
Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf
Bebauungsplanverfahren
Bruhweg II
Errichtung eines Wärmenetzes in der Stadt Gerlingen
Die Stadt Gerlingen, Landkreis Ludwigsburg, entwickelt derzeit das Neubaugebiet Bruhweg II. Das Neubaugebiet und angrenzende Bestandsgebiete sollen künftig über ein zentrales Wärmeversorgungsnetz mit Wärme versorgt werden. Die Stadt Gerlingen will die Errichtung und den Betrieb des Wärmenetzes nicht (vollständig) selbst übernehmen, sondern mit einem Unternehmen kooperieren, das über Erfahrung mit dem Betrieb von Wärmenetzen verfügt. Ihr bevorzugtes Modell besteht in der Vergabe einer Wärmekonzession an das Unternehmen. Andere Kooperationsmodelle sind nicht ausgeschlossen. Als Grundlage für eine abschließende Entscheidung und die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens hat die Stadt ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung durchgeführt. Das Verfahren und die Teilnahme waren unverbindlich.
Nähere Informationen zu dem Projekt und Fragen an die Interessenten sind in einer Informationsunterlage nebst Anlagen zusammengefasst, die wie folgt abgerufen werden kann:
Markterkundung Betrieb Wärmenetz - Informationsunterlagen (585,4 KB)
Anlage 1 - Gestaltungsplan Bruhweg II (1,429 MB)
Anlage 2 - Kurzbericht Machbarkeitsstudie (1,43 MB)
Alle Unternehmen, die an einer Kooperation mit der Stadt Gerlingen bzw. an dem Erwerb einer Konzession interessiert sind, wurden gebeten, bis 12.03.2024 Interessenbekundungen bei der verfahrensleitenden Stelle einzureichen. Nach Ablauf der Rückmeldefrist sind die Markterkundungsgespräche erfolgt.
Ansprechpartner: Thomas Günther
Stadtbauamt GerlingenRathausplatz 1, 70839 GerlingenTel.: 07156 / 205-7308E-Mail: t.guenther@gerlingen.de und bruhwegII@gerlingen.de
Aufstellungsbeschluss
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 08. Oktober 2010 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Bruhweg II“ einen Bebauungsplan mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen.
Vorlage zum Aufstellungsbeschluss (16,5 KB)
Bruhweg II Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan (4,146 MB)
Bruhweg II Aufstellungsbeschluss Abgrenzungsplan (1,039 MB)
Öffentliche Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs und des Vorentwurfs des Bebauungsplans
Zur Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs und des Vorentwurfs des Bebauungsplans fand am 26. April 2018 eine Informationsveranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Der städtebauliche Entwurf und der Vorentwurf des Bebauungsplans lagen vom 30.4.2018 bis 30.5.2018 während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Auskünfte zum Planentwurf werden beim Stadtbauamt, Zimmer 308, erteilt.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder per E-Mail an Nora Rebmann, Stadtbauamt, E-Mail n.rebmann@gerlingen.de, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Vorentwurf Bebauungsplan (Planteil) (3,151 MB)
Vorentwurf Bebauungsplan (Begründung) (630,7 KB)
Grünordnungsplan (Textteil) (799 KB)
Grünordnungsplan – Maßnahmenplan (941 KB)
Archäologische Rettungsgrabungen
Es ist seit den 1920er Jahren bekannt, dass das Gebiet archäologisch bedeutsam ist. In dem Areal wurden immer wieder Knochen und Scherben gefunden. Zudem ist die Fläche als Kulturdenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) „Neolithische Siedlung, Bestattungen und Siedlung der Hallstattzeit“ klassifiziert. Daher bestand die Erforderlichkeit für detaillierte Untersuchungen im Rahmen der Entwicklung des Neubaugebietes Bruhweg II.
Frühjahr 2019 – Start der Archäologischen Voruntersuchungen durch das Landesdenkmalamt
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Bruhweg II“ haben bisher keine tieferen Bodeneingriffe stattgefunden. Vielmehr erfolgte größtenteils eine rein landwirtschaftliche Nutzung. Einen weitgehend ungestörten Überlieferungskontext haben daher auch die archäologischen Voruntersuchungen ergeben. Die Funde wurden in Prospektionsberichten dokumentiert.
Innerhalb des definierten archäologischen Relevanzbereichs würde die Erschließung und Bebauung des Gebietes zur unwiederbringlichen Zerstörung geschützter Denkmalsubstanz führen. Daher wurden die Archäologischen Rettungsgrabungen erforderlich, um vor Beginn der Baumaßnahmen zumindest den Dokumentwert der zu erwartenden Befunde und Funde für künftige Generationen zu sichern.
Frühjahr 2021 – Vergabe der Archäologischen Rettungsgrabungen
Da das Landesdenkmalamt keine zeitnahe Rettungsgrabung mit eigenem Personal (Amtsgrabung) leisten konnte, wurde der Stadt ermöglicht, die Rettungsgrabung durch eine private Grabungsfirma (Firmengrabung) auszuführen.
Hierzu wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Gerlingen geschlossen, um einerseits eine undokumentierte Zerstörung archäologischer Kulturdenkmale nach § 2 (DSchG) zu vermeiden und andererseits eine zügige Umsetzung des Bauvorhabens auch mit Blick auf § 20 DSchG zu ermöglichen. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung erfolgte die Vergabe an die Firma ArchaeoBW aus Gerlingen.
Juni 2021 – Beginn der Grabungsarbeiten
Nach Einholen der Grabungsgenehmigung beim Landesdenkmalamt erfolgte die Einrichtung der Baustelle vor Ort. Anfang Juni 2021 konnten somit die Grabungsarbeiten im Areal beginnen. Die Funde wurden jeweils entsprechend katalogisiert, restauriert, dokumentiert und anschließend an das Regierungspräsidium Stuttgart übertragen.
April 2022 – Antrag auf Verlängerung der Grabungszeit
Es zeichnete sich schnell ab, dass die Befunde innerhalb des Gebiets noch sehr gut erhalten sind. Die Arbeiten mit dem großen Bagger wurden schnell eingestellt, da die ersten Funde bereits unter dem Mutterboden gemacht wurden. Umso erstaunlicher war es, dass die Funde trotz der langjährigen landwirtschaftlichen Nutzung des Areals, so nahe unter der Erdoberfläche, so gut erhalten waren. Ebenso wurde schnell ersichtlich, dass die Befunddichte noch größer war, als ursprünglich im Rahmen der Voruntersuchungen bereits angenommen wurde. Die Befunddichte war höher als es bisher von Siedlungen mit gleicher Zeitstellung in der Umgebung bekannt war.
Die doch deutlich höhere Anzahl und der sehr gute Zustand der Funde führten zu einem höheren Arbeitsaufkommen, sodass eine Verlängerung der Grabungszeit erforderlich war. Die Grabungsdauer wurde bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert, um die Flächen vollständig erheben und dokumentieren zu können. Die Verlängerung der Grabungsdauer führte auch zu höheren Kosten.
Dezember 2022 – Abschluss der Grabungsarbeiten im Gebiet
Im Rahmen der Rettungsgrabungen wurde eine Fläche von 67.621 Quadratmetern vollständig geöffnet und im Planum untersucht. Insgesamt wurden 13.593 Befunde dokumentiert, die als Gruben, Pfostengruben, Gräbchen etc. klassifiziert wurden. Innerhalb der Siedlungsgruben wurden Scherben, Silexfragmente, Steinartefakte, Klingen, Mahlsteine sowie mehrere Bestattungen geborgen.
Durch den umfassenden Erhaltungszustand erlangt das Gebiet in der Landesarchäologie eine besondere Stellung. Die Funde stellen vorrangig Pfostengruben dar, die Rückschlüsse auf jahrtausendealte Hausgrundrisse ermöglichen. Anhand der Vielzahl an dokumentierten Hausgrundrissen können wiederum Rückschlüsse auf das Siedlungsverhalten der Bewohner sowie deren Siedlungsstrukturen abgeleitet werden. Entsprechende Funde von Keramik ermöglichen eine detailliertere zeitliche Einordnung des jeweiligen Hausgrundrisses. Die Dokumentation der Grabung sowie die anschließende Auswertung und Analyse der Funde wird über die nächsten Jahre erfolgen.
Begleitend zu den Grabungsarbeiten fanden regelmäßige Führungen auf der Fläche sowie eine Ausstellung im Stadtmuseum statt.
Weitere Schritte
Das Planungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und die Schaffung von Baurecht im Bruhweg II ist noch nicht erfolgt, sodass zum aktuellen Zeitpunkt noch keine baulichen Maßnahmen im Gebiet durchgeführt werden. Im weiteren Verfahren wird der Gemeinderat den Auslegungsbeschluss fassen und somit die Beteiligung der Öffentlichkeit einleiten. Der Zeitraum der Beteiligung wird über eine Mitteilung im Amtsblatt sowie auf der städtischen Homepage frühzeitig bekannt gegeben.
Etterweg/ Südlich Hirschstraße
Aufstellungsbeschluss
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Etterweg/ Südlich Hirschstraße“ einen Bebauungsplan mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Lageplan liegen vom 8. bis 22. März 2019 - jeweils einschließlich - während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Auskünfte zum Planentwurf werden beim Stadtbauamt, Zimmer 302, erteilt.
Stellungnahmen können – auch von Kindern und Jugendlichen - während der Auslegungsfrist schriftlich oder per E-Mail an Stadtbauamt, Nora Rebmann, E-Mail n.rebmann@gerlingen.de, abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auskünfte zu den Zielen und Zwecken der Planung werden beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Umwelt, Carina Gloerfeld, Zimmer 302, erteilt
Allgemeine Ziele und Zwecke mit Lageplan (1,49 MB)
Vorlage zum Aufstellungsbeschluss (156,1 KB)
Änderung und Erweiterung Hertling II – 3. Änderung
Aufstellungsbeschluss
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 11. November 2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung beschlossen, den geltenden Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung Hertling II“ zu ändern und mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) neu aufzustellen
Da die Grundzüge der Planung unberührt bleiben, wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Da die im aktuell geltenden Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen weiterhin Bestand haben und übernommen und ergänzt werden, wird von einer Umweltprüfung nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Auskünfte zu den Zielen und Zwecken der Planung werden beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Umwelt, Carina Gloerfeld, Zimmer 302, erteilt.
Allgemeine Ziele und Zwecke mit Lageplan (938,2 KB)
Vorlage zum Aufstellungsbeschluss (208,5 KB)
Änderung Bekanntmachung (293,2 KB)
Geänderter Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 11.05.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Hertling II, 3. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Hertling II, 3. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Hertling II, 3. Änderung“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung jeweils vom 25.04.2022 werden in der Zeit vom 10.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022 während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag 14.00 bis 18.30 Uhr im Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 3. Obergeschoss, Planauslage, 70839 Gerlingen ausgelegt.
Hierzu können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Mobilität, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bebauungsplan Planteil (919,5 KB)
Bebauungsplan Textteil (805,9 KB)
Bebauungsplan Begründung inklusive Habitatpotenzialanalyse (2,685 MB)
Schillerstraße – Weilimdorfer Straße
Aufstellungsbeschluss
Der Technische Ausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Schillerstraße – Weilimdorfer Straße“ mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der Lageplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans können nachfolgend heruntergeladen werden oder während der Öffnungszeiten des Rathauses im Stadtbauamt eingesehen werden.
Auskünfte zu den Zielen und Zwecken der Planung werden beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Umwelt, Carina Gloerfeld, Zimmer 302, erteilt.
Gemeinderatsvorlage (71,6 KB)
Öffentliche Bekanntmachung (488,2 KB)
Lageplan (5,184 MB)
Allgemeine Ziele und Zwecke (2,227 MB)
Umlegungsverfahren
Bruhweg II
Umlegungsbeschluss
Der Umlegungsausschuss der Stadt Gerlingen hat in seiner Sitzung am 08.05.2013 nach § 47 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfs "Bruhweg II" die Durchführung einer Umlegung beschlossen.
Bekanntmachung des Umlegungsausschusses (105 KB)
Querstraße
Umlegungsbeschluss
Der Umlegungsausschuss der Stadt Gerlingen hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 nach § 47 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) mit sämtlichen Änderungen, für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfs "Querstraße" die Durchführung einer Umlegung beschlossen.
Bekanntmachung des Umlegungsausschusses (231,4 KB)