Legale Graffitis in Gerlingen
In Gerlingen gibt es Flächen, auf denen ohne Probleme legal gesprüht werden kann. Hierzu gehören einzelne Wände am Treffpunkt für Jugendliche im öffentlichen Raum oder auch die Wand an den Proberäumen auf dem Schulgelände.
Die Graffitiwand an den Proberäumen geht zurück auf eine Initiative des Jugendgemeinderates in der Wahlperiode 1997 bis 1999. Zuletzt wurde sie circa 2016 neu besprüht. Der Treffpunkt im öffentlichen Raum ist 2022 in Zusammenarbeit mit dem Gerlinger Jugendgemeinderat und der KulturRegion Stuttgart entstanden und wurde teilweise im Rahmen eines Graffiti-Workshops bunt gestaltet.
Die weiteren, noch unbesprühten Flächen wurden im Juli 2024 ebenfalls auf Initiative des Jugendgemeinderates für legale Graffitis freigegeben.
Kunstwerke schaffen und Stadtbild verschönern
„Durch die Bereitstellung von legalen Graffitiflächen werden für Jugendliche Plätze geschaffen, auf denen sie ihre Kunst zum Ausdruck bringen können. Denn neben den vorsätzlichen Verschmutzungen und Schmierereien, die durch Graffitis verursacht werden, gibt es unter den Graffiti-Sprayern auch Personen, die Kunstwerke schaffen und dadurch das Stadtbild verschönern. Wir als Stadt Gerlingen sehen mit dieser Maßnahme eine Möglichkeit, illegalen Graffitis entgegenzuwirken“, so Bürgermeister Dirk Oestringer.
In präventiven Gesprächen versucht die städtische Jugendarbeit zusätzlich, die Jugendlichen allgemein frühzeitig von illegalem Graffiti abzuhalten.
Erlaubnis zum Sprayen im Jugendhaus B15 einholen
Erforderlich für eine legale Besprühung ist eine schriftliche Genehmigung der Stadtverwaltung. Die Erlaubnis ist erhältlich bei Andreas Lux im Jugendhaus B15 (Beim Brückentor 15, 70839 Gerlingen), gilt für den Tag an der benannten Fläche, solange sich nichts ändert, und ist kostenlos.
Nutzen Jugendliche die legalen Flächen, haben sie beim Sprayen Zeit, können mit Freundinnen / Freunden oder alleine sprühen und werden nicht in eine Straftat durch unerlaubte Graffitis verwickelt.
Die nun für legale Graffitis freigegeben Flächen dienen als Pilotprojekt. Bei positiver Auswertung werden gegebenenfalls weitere Flächen im Gerlinger Stadtgebiet hierfür freigegeben.