Sanieren im Denkmal: Nicht immer einfach, aber möglich
Baudenkmäler sind Gebäude, die behördlich geschützt sind, da sie repräsentativ für den Stil einer bestimmten baulichen Epoche stehen. Sie erzählen Geschichte und prägen das Stadtbild. Dabei sind diese Baudenkmäler häufig nicht sehr energieeffizient.
Schlechte Fenster, schlechte Dämmung, hohe Heizkosten - eine Sanierung lohnt sich in den meisten Fällen. Aber davor schrecken viele zurück – gilt es doch als sehr aufwendig und teuer. Im Allgemeinen gilt: Eine Sanierung beim Denkmal ist aufwendiger als bei normalen Häusern und es ist auch oft teuer.
Da der Staat und die Behörden ein großes Interesse am Erhalt der Substanz haben, gibt es diesbezüglich allerdings auch einige Förderprogramme und Unterstützungen. Eine energetische Sanierung senkt außerdem nicht nur die Heizkosten, sie steigert auch den Wohnkomfort und den Wert des Gebäudes.
Generell gilt, dass eine energetische Sanierung von Baudenkmälern immer fachlich korrekt und von professionellen, erfahrenen Experten durchgeführt werden sollte. Holen Sie sich also gerne Hilfe.
Was ist zu beachten?
Wichtig ist, dass Sie sich immer eng mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde abstimmen. In Gerlingen ist hierfür das Amt für Baurecht und Bauverwaltung zuständig (E-Mail baurechtsamt@gerlingen.de oder Telefon 07156/205-7204). Von der unteren Denkmalschutzbehörde können Sie Informationen darüber erhalten, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal ist oder als Teil einer Gesamtanlage dem Denkmalschutz unterliegt, ob die geplanten baulichen Veränderungen denkmalschutzrechtlich oder sogar baurechtlich genehmigungspflichtig sind und ob diese in der gewünschten Art und Weise umgesetzt werden können.
In der Regel bedürfen alle Maßnahmen an denkmalgeschützten baulichen Anlagen, die eine Veränderung der Substanz oder des Erscheinungsbilds zur Folge haben, einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
Typische Sanierungen im Denkmal
Im Denkmal fallen grundsätzlich dieselben Sanierungsbedarfe an, wie bei allen anderen Gebäuden: Dach- oder Fassadendämmung, Fenstertausch, Heizungstausch oder der Austausch von Elektroinstallationen. Die zusätzlich zu erfüllenden Anforderungen an den Denkmalschutz stellen dabei weitere Hürden dar.
Fenster können beispielsweise selten einfach ausgetauscht werden, vielmehr müssen diese saniert werden, durch zum Beispiel eine Aufrüstung mit einem Vorfenster. Ebenso kann eine Außenfassadendämmung in vielen Fällen nicht einfach angebracht werden, stattdessen muss häufig Dämmputz oder eine Innendämmung verwendet werden. Eine Sanierung Ihres Gebäudes ist trotz der erweiterten Anforderungen nicht unmöglich.
Der Gesetzgeber hat die Probleme erkannt und hat die denkmalschutzrechtlichen Hürden im Rahmen einer Anpassung der Gesetze für die Sanierung im Denkmal gesenkt. So schließen sich Denkmäler und Photovoltaikanlagen beispielsweise nicht mehr aus. Hier hat das Land Baden-Württemberg in den letzten Jahren für Erleichterungen gesorgt.
Die Genehmigung von Solaranalagen ist folglich von den Denkmalschutzbehörden „regelmäßig zu erteilen“, sofern diese das Kulturdenkmal nicht erheblich beeinträchtigen. Für eine positive denkmalschutzrechtliche Beurteilung muss sich die Solaranlage der eingedeckten Dachfläche unterordnen und sollte farblich mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.
Land erleichtert Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen (Land Baden-Württemberg)
Finanzielle Förderung und steuerliche Vorteile
Sanierungsgebiet
Befindet sich Ihr Gebäude im Sanierungsgebiet Innenstadt, können Sie besondere Förderungen in Anspruch nehmen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Wohngebäude Kredit
Bei diesem Kredit wird die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden gefördert, die nach der Sanierung den Standard „Effizienzhaus – Denkmal oder Denkmal EE“ erreichen. Die Förderung besteht aus einem Kredit mit Tilgungszuschuss.
Bedingungen Bundesförderung für effiziente Gebäude (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Denkmalförderprogramm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW BW)
Jährlich stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW BW) ein Denkmalförderprogramm auf, um EigentümerInnen beim Erhalt von Kulturdenkmalen zu unterstützen. Die Abwicklung des Programms erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD).
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege des Denkmals, die den Erfordernissen des Denkmalschutzgesetzes entsprechen. Für private AntragstellerInnen können Maßnahmen bis zu 50 Prozent Förderung erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Denkmalförderung durch Zuschüsse (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg)
Steuervergünstigungen
Alternativ zur Förderung lassen sich Sanierungskosten auch als Abschreibung von der Steuer absetzen. Es lohnt sich Förderungen und Steuerbefreiungen zu vergleichen, da die Steuervergünstigungen durchaus lukrativer sein können als eine Förderung.
Wie bekomme ich Hilfe?
Für eine Erstberatung steht Ihnen die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Gerlingen (E-Mail baurechtsamt@gerlingen.de oder Telefon 07156/205-7204) gerne zur Verfügung. Zusammen mit der zuständigen höheren Denkmalschutzbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege, können die von Ihnen geplanten Veränderungen mit Ihrem Fachplaner und Ihnen durchgesprochen und fachlich begleitet werden.
Klimaschutz und Energieeffizienz in der Baudenkmalpflege (Landesamt für Denkmalpflege)
Bei etwas aufwendigeren Sanierungen und Kernsanierungen sollte man einen spezialisierten, erfahrenen Berater hinzuziehen. Dabei empfiehlt es sich besonders qualifizierte "Energieberater Denkmal" mit ins Boot zu holen.