Online-Kita-Vormerkung
Von der Krippe über den Kindergarten bis hin zur Schulkindbetreuung. Die Kindertageseinrichtungen in Gerlingen haben ein vielseitiges Angebot. Sie können sich auf gute pädagogische Qualität verlassen, denn Kommune, kirchliche und freie Träger arbeiten eng zusammen, Betreuungsformen und –zeiten orientieren sich am Bedarf der Eltern.
Wir bitten Eltern um die Vormerkung zum 1. März, wenn Sie innerhalb des darauf folgenden Betreuungsjahres einen Platz für Ihr Kind beanspruchen oder eine Änderung Ihrer Betreuungszeit beantragen möchten. Ein Betreuungsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt.
Ihren passenden Platz für Kinder von 1 bis 6 Jahren beantragen Sie bitte im digitalen Vormerksystem Online-Kita-Vormerkung (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg). Wichtige weitere Informationen wie die Kindertagesstättenordnung und die Benutzungsgebühren stehen als Download zur Verfügung.
Mögliche finanzielle Unterstützung beim Besuch einer Kita
Elternbeitrag für Ganztageskindergarten (GT) und Kinderkrippe
Im Ganztageskindergarten und in den Kinderkrippen wird die Gebühr um 10% bzw. 20% erlassen, wenn das Haushaltsjahreseinkommen (brutto) unter 50.000 Euro bzw. unter 40.000 Euro liegt. Der notwendige Antrag kann online abgesendet werden: Antrag für Ermäßigung der Kindergartengebühren oder persönlich im Rathaus, Zimmer 006, gestellt werden.
Kontakt für Beratung: bildungundbetreuung@gerlingen.de oder Telefon: 07156 205-7006
Elternbeitrag für Kindergarten (VÖ und GT) und Kinderkrippe
Das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Sozial- und Jugendhilfe, kann die Kosten für die gesamte Kinderbetreuung im Kindergartenbereich ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Belastung der Familie nicht zuzumuten ist. Die Gebührenermäßigung oder die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe des jeweiligen Einkommens ab. Sie ist für alle Arten der Kindertageseinrichtungen möglich, beispielsweise Krippe oder Kindergarten.
Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Förderung (Landratsamt Ludwigsburg)
Mittagessen
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können Kinder aus Familien mit Bezug von ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung erhalten. Den Zuschuss zum Mittagessen müssen die Eltern für jedes Kind gesondert beim Jobcenter bzw. beim Landratsamt beantragen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Landratsamt Ludwigsburg)
Antragstellung
Die Antragsformulare sowie Informationen erhalten Sie auch beim Amt für Jugend, Familie und Senioren der Stadt Gerlingen, Rathausplatz 1, Telefon 07156 205-7006 oder E-Mail bildungundbetreuung@gerlingen.de.
So funktioniert die Online-Kita-Vormerkung
- Für Ihre Vormerkung ist eine Registrierung notwendig. Sie erhalten automatisch eine E-Mail (prüfen Sie gegebenenfalls Ihren Spam-Ordner).
- Mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort gelangen Sie dann zur Vormerkung.
- Geben Sie die notwendigen Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind ein.
- Wählen Sie eine, zwei oder drei Kindertageseinrichtungen aus, bei denen Sie Ihr Kind gerne aufnehmen lassen möchten.
- Geben Sie an, ob Ihre Vormerkung an Kindertageseinrichtungen weitergegeben werden soll, wenn in den Wunscheinrichtungen kein Platz verfügbar ist. So kann die Stadtverwaltung Gerlingen Sie bei der Platzsuche aktiv unterstützen.
- Ergänzen Sie Ihren Antrag für die Ganztagesbetreuung mit den notwendigen Unterlagen (beispielsweise Hochladen Ihrer Arbeitsnachweise (Formular) (194,7 KB) bzw. der Eigenbescheinigung für selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit (402,2 KB)).
- Speichern Sie den Fragebogen, damit ist die Vormerkung registriert. Sie erhalten eine automatische Bestätigungsmail.
- Sie erhalten spätestens 4-6 Monate vor Ihrem gewünschten Aufnahmetermin per E-Mail Informationen über die Platzmöglichkeiten.
Bitte beachten Sie
- Jedes Kind kann nur einmal pro Altersgruppe vorgemerkt werden. Eine Vormerkung für die Krippenbetreuung und eine Vormerkung bereits für den Kindergarten ist möglich.
- Für Planungszwecke ist die Vormerkungen auch vor Geburt möglich. Sie müssen den voraussichtlichen Geburtstermin, den gewünschten Aufnahmemonat und die Betreuungszeit. bereits eingeben und den Antrag nach Geburt bei der Stadtverwaltung bestätigen.
Sie haben keine Möglichkeit das Internet zu nutzen?
Bei der Stadtverwaltung Gerlingen liegt für Sie Informationsmaterial und ein Fragebogen für eine Kita-Vormerkung bereit. Wir senden Ihnen die Unterlagen gerne zu oder helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Stadtverwaltung Gerlingen, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Tel. 07156/205-7005 oder -7006, E-Mail Zentrale-Vormerkung@gerlingen.de.
Kann ich einen Platz in allen Gerlinger Kitas auswählen?
Nach welchen Kriterien werden Plätze vergeben?
- Geschwisterkinder in der Einrichtung werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Soziale Faktoren können zu einer bevorzugten Platzvergabe führen.
- Krippen- oder Ganztagesplätze werden vorrangig an Eltern vergeben, die alleinerziehend und/ oder berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind.
- Kinder mit besonderem Förderbedarf werden bei der Vergabe bevorzugt. Der besondere Förderbedarf wird vom Jugendamt festgestellt.
siehe auch „Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen in Gerlingen“ (115,1 KB)
Wann erhalte ich Rückmeldung?
FAQs (Fragen und Antworten)
Hier haben wir häufige Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema Kinderbetreuung (247,8 KB) für Sie zusammengestellt: