Mein Baurecht
Amt für Baurecht und Bauverwaltung
Die Stadt Gerlingen hat seit dem 22. August 1967 die Zuständigkeit als Untere Baurechtsbehörde übernommen und ist seitdem Ansprechpartner für die Bauwilligen in Gerlingen.
Im Rahmen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) gehört in den Zuständigkeitsbereich des Baurechtsamts beispielsweise die Bearbeitung von Bauanträgen, Anträge auf Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Befreiungs- und Abweichungsanträge sowie die Entscheidung über Bauvoranfragen.
Baurechtliche Einzelfragen, die für die Zulässigkeit eines Vorhabens maßgebend sind, können im Vorfeld im Wege einer Bauvoranfrage oder im Rahmen der Bauberatung besprochen werden, um die Erfolgsaussichten zu ermitteln. Hierbei erfolgt mit meist geringerem Zeit und Kostenaufwand für Bauherrn und Baurechtsbehörde eine Vorabprüfung des Vorhabens.
Das Themenfeld des Baurechts wird durch die Grundstücksbewertung der Geschäftsstelle Gutachterausschuss abgerundet. Diese sind beispielsweise für Grundstücksbewertungen, die Erstellung der Bodenrichtwertkarte sowie die Kaufpreissammlung zuständig.
Kontakt
Bei allgemeine Fragen dürfen Sie sich gern unter folgender E-Mailadresse an uns wenden: baurechtsamt@gerlingen.de
Bei fachspezifischen Fragen dürfen Sie sich auch gerne direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Baurecht und Bauverwaltung wenden.