Ortsbehörde / Rentenangelegenheiten
Die Rentenstelle im Rathaus (Ortsbehörde) gibt Auskunft bei allgemeinen Fragen zur Rentenversicherung:
- Beantragung Ihrer Alters- oder Hinterbliebenenrente
- Antragstellung Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung
- Klärung Ihres Rentenversicherungskontos
- Beantragung Ihrer Kindererziehungszeiten
- Durchführung Ihres Versorgungsausgleiches
- Lebensbestätigung für Auslandsrenten
Die Rentenstelle nimmt Ihren Antrag für die gesetzliche Rente entgegen und leitet diesen an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.