Gemeinderat und Politik
Die Städte und Gemeinden haben zusammen mit Bund und Land die Aufgabe, das Gemeinwohl zu gestalten und sind somit für alle lokalen Angelegenheiten zuständig. Zum einen nehmen die Gemeinden freiwillige Aufgaben wahr, das heißt die Gemeinde hat ein Aufgabenfindungsrecht und kann alles in ihren Wirkungskreis ziehen, was die Wohlfahrt des Ganzen und die materielle und geistige Entwicklung ihrer Einwohner fördert. Dies ist der grundsätzlich gesetzesfreie Bereich der Gemeinde, in dem es ihrem Ermessen überlassen ist, ob sie tätig wird. Wichtige freiwillige Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Verkehr und die Wasserversorgung.
Pflichtaufgaben des Gemeinderats und Mitglieder
Des Weiteren gibt es weisungsfreie Pflichtaufgaben, die die Gemeinden zu erfüllen haben. Es handelt sich hierbei um vom Staat vorgeschriebene Aufgaben, bei deren Gestaltung die Gemeinden jedoch selbst nach Ermessen wählen können, wie sie diese durchführen. Dazu gehören beispielsweise die Abwasserbeseitigung, die Feuerwehr, allgemein bildende Schulen, die Bauleitplanung und die Straßenbauträgerlast für Gemeindestraßen. Außerdem haben die Städte und Gemeinden die Weisungsaufgaben zu erfüllen, bei denen das „ob“ und das „wie“ der Aufgabenerfüllung durch den Staat vorgeschrieben ist, wie dies beispielsweise bei den Aufgaben der Ortspolizeibehörde sowie im Melde-, Gewerbe- und Gaststättenrecht der Fall ist.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger. Er besteht aus dem Bürgermeister und gewählten Mitgliedern. Wie viele Mitglieder gewählt werden, hängt von der Größe der Gemeinde ab. In Gerlingen zählt der Gemeinderat 22 Mitglieder. Zur Entlastung des Gesamtgremiums bestehen in Gerlingen vier beschließende und mehrere beratende Ausschüsse.
Die Arbeit der Stadt und des Gemeinderates
Die Städte und Gemeinden haben zusammen mit Bund und Land die Aufgabe, das Gemeinwohl zu gestalten und sind somit für alle lokalen Angelegenheiten zuständig. Zum einen nehmen die Gemeinden freiwillige Aufgaben wahr, d.h. die Gemeinde hat ein Aufgabenfindungsrecht und kann alles in ihren Wirkungskreis ziehen, was die Wohlfahrt des Ganzen und die materielle und geistige Entwicklung ihrer Einwohner fördert. Dies ist der grundsätzlich gesetzesfreie Bereich der Gemeinde, in dem es ihrem Ermessen überlassen ist, ob sie tätig werden wird. Wichtige freiwillige Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Verkehr und die Wasserversorgung.
Des Weiteren gibt es weisungsfreie Pflichtaufgaben, die die Gemeinden zu erfüllen haben. Es handelt sich hierbei um vom Staat vorgeschriebene Aufgaben, bei deren Gestaltung die Gemeinden jedoch selbst nach Ermessen wählen können, wie sie diese durchführen, wie z. B. die Abwasserbeseitigung, die Feuerwehr, allgemein bildende Schulen, die Bauleitplanung und die Straßenbauträgerlast für Gemeindestraßen. Außerdem haben die Städte und Gemeinden auch noch die Weisungsaufgaben zu erfüllen, bei denen das „ob“ und das „wie“ der Aufgabenerfüllung durch den Staat vorgeschrieben ist, wie dies z. B. bei den Aufgaben der Ortspolizeibehörde, sowie auch im Melde-, Gewerbe- und Gaststättenrecht der Fall ist.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger. Er besteht aus dem Bürgermeister und gewählten Mitgliedern. Wie viele Mitglieder gewählt werden, hängt von der Größe der Gemeinde ab. In Gerlingen zählt der Gemeinderat 22 Mitglieder.
Wer wählt den Gemeinderat?
Was entscheidet der Gemeinderat?
Der Bürgermeister und der Gemeinderat verwalten zusammen die Gemeinde. Dabei ist der Gemeinderat das Hauptorgan der Stadt und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Ihm steht die kommunalpolitische Führung zu. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten in der Gemeinde, legt die Grundzüge für das Handeln der Verwaltung fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die vom Bürgermeister geleitete Stadtverwaltung handelt. Der Bürgermeister ist zugleich Vorsitzender des Gemeinderats. Der hauptamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters ist der Erste Beigeordnete, außerdem werden 2 ehrenamtliche Stellvertreter aus den Reihen des Gemeinderats bestimmt.
Der Gemeinderat beschließt zum Beispiel
- über Bebauungspläne, die bestimmen, wo und wie in der Gemeinde gebaut werden darf
- über den Bau von öffentlichen Einrichtungen (z.B. eines Hallenbades, einer Schule, einer Bibliothek oder eines Kindergartens),
- über die Anlage von Sportplätzen und Spielplätzen,
- über den Kauf und Verkauf von Grundstücken in der Gemeinde,
- über die Höhe der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, der Hundesteuer und der Gebühren,
- über die Verwendung der Steuern und anderen Einnahmen der Gemeinde im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanes.
Außerdem wählt der Gemeinderat die leitenden Beamten und Angestellten der Gemeindeverwaltung.
Ausschüsse
Um seine Arbeit zu erleichtern und wichtige Sachfragen zu besprechen gliedert sich der Gemeinderat in beschließende und beratende Ausschüsse. Dort werden alle zu fassenden Beschlüsse vorberaten und gegebenenfalls auch entschieden, falls sie in die Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses fallen. Daneben gibt es den Ältestenrat. Er berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen im Gemeinderat.
Zurzeit bestehen in Gerlingen vier beschließende Ausschüsse, der Finanz- und Verwaltungsausschuss, der Technische Ausschuss , der Sozialausschuss mit jeweils 8 Mitgliedern und der Umlegungsausschuss mit 4 Mitgliedern.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswertermittlung wird aufgrund von Vorschlägen des Gemeinderates auf 4 Jahre gemäß BauGB bestellt.
Außerdem gibt es mehrere beratende Ausschüsse wie zum Beispiel den Kultur- Jugend- und Sportausschuss und den Ausschuss für Umwelt und Forsten. Auch existieren weitere kommunale Gremien wie der Schulbeirat, der Ausschuss für Städtepartnerschaften, der Agendabeirat und der Patenschaftsrat. In diesen Gremien sind auch sachkundige Bürger ehrenamtlich tätig.
Weiterhin wirken Mitglieder des Gemeinderates im Jugendhausträgerverein, im Ausschuss zur Betreuung der Kunstsammlung Prölß, im Stiftungsrat der Johannes-Rebmann-Stiftung und im Vorstand der Jugendmusikschule mit, wo ebenfalls ehrenamtliche Bürger mitwirken.
Bürgerinfoportal
Im Bürgerinfoportal der Stadt Gerlingen finden Sie den Sitzungskalender mit den Sitzungsterminen des Gemeinderates, des Jugendgemeinderates und der beschließenden und beratenden Ausschüsse. Im Vorfeld zu den Sitzungen werden im Bürgerinfoportal die jeweiligen Tagesordnungen sowie die Vorlagen mit Anlagen veröffentlicht. Darüber hinaus ersehen Sie die Mandatsträger der Fraktionen und können eine Recherche nach Themen und Gremien durchführen.