Bundestagswahl 2025: Wahlschein beantragen
Informationen zur Briefwahl
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts einer Person im Wahlkreis. Er ist auf Antrag auszustellen, die Briefwahlunterlagen sind grundsätzlich von Amts wegen beizufügen.
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- persönlich
- durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
- schriftlich
- per Online-Formular (die Funktion war bis 18.02.2025, 12 Uhr, verfügbar)
Eine Beantragung per Telefon oder SMS ist nicht möglich.
Verwenden Sie für Ihren Antrag, wenn möglich, Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an die Stadt Gerlingen zurück.
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Frist
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 21.02.2025) 15 Uhr beantragen.
Später eingehende Anträge können nur in besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, bis 15 Uhr am Wahltag bearbeitet werden.