Öffentliche Bekanntmachung - Änderung von Bereichsnamen bzw. Großlagennamen
Änderung der Weinbergsrolle gemäß Weinbergslagenverordnung vom 6. April 1971 (GBl. S. 157), zuletzt geändert durch Artikel 185 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 119) und dem Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2021
Durch Änderung des EU-Rechts muss nach einer Übergangsfrist, spätestens zum Beginn der Vermarktung des Weinjahrgangs 2026 das bisherige deutsche Weinbezeichnungsrecht auf ein, an das romanische Bezeichnungsrecht angelehntes System, geändert werden.
Die geografischen Angaben „g.U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung) und „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) wurden von der Europäischen Union (EU) im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt (VO(EU) Nr. 1308/2013). Das Weinbezeichnungsrecht wurde in dieses System der EU zu geografischen Angaben „g.U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung) und „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) integriert. (WeinG 5.Abschnitt §22b ff sowie WeinVO § 39 ff). Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt auf Antrag der Schutzgemeinschaft gU Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) den bisherigen Bereich „Remstal – Stuttgart“ in den Bereich „Remstal“ umzubenennen. Die Weinbergslagenverordnung sieht die Beteiligung der Gemeinden bzw. Städte vor. (WeinLaVO II Teil, §9 ff). Die geplante Änderung und die Ausfertigung der Flurkarten sind bei der im Gebiet der Stadtverwaltung Gerlingen betroffenen bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt: Zeitraum: 31.03.2025 bis 17.04.2025, einsehbar zu den Öffnungszeiten des Rathauses Ort der Auslegung: Stadtverwaltung Gerlingen, Flur 3. Obergeschoss, Rathausplatz 1, 70839 Gerlingen gezeichnetDirk OestringerBürgermeister
Flurkarte Gerlingen (1,028 MB)