Dienstleistungen
Leistungen
Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Steuern und Abgaben [Stadt Gerlingen]
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Fristen
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Kosten
5 Euro.
Hinweise
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde