Informationen zur Grundsteuerreform
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Die Stadt Gerlingen wird daher auf der Grundlage der Grundsteuermessbescheide des Finanzamts unter Anwendung der neuen Hebesätze (Grundsteuer A und Grundsteuer B) Grundsteuerbescheide erlassen, in denen die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festgesetzt wird.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. November die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz für die für die Grundsteuer A 190 % und für die Grundsteuer B 150 %.
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig, wonach die bisher praktizierte Einheitsbewertung nicht verfassungskonform war. Das neu erlassene Bundesgesetz zur Grundsteuer enthielt eine Regelung, dass die Bundesländer vom Bundesgesetz abweichen und eigene Grundsteuergesetze verabschieden können.
Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Landtag hat das Landesgrundsteuergesetz am 4. November 2020 verabschiedet. Das neue modifizierte Bodenwertmodell bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) berücksichtigt für die Berechnung der Grundsteuer die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. Die Art der Bebauung spielt künftig keine Rolle mehr. Der Bodenrichtwert in Gerlingen wird vom örtlichen Gutachterausschuss ermittelt.
Die bisherigen Regelungen des alten Grundsteuergesetzes gelten übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024.
Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform
Warum muss die Grundsteuer neu geregelt werden?
Wie wirkt sich das neue Modell für die Bürgerinnen und Bürger aus?
Die Stadt Gerlingen wird die Grundsteuerbescheide im Januar 2025 versenden. Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer wird durch Grundsteuerbescheide festgesetzt.
Eigentümerinnen und Eigentümer mussten bereits über eine Steuererklärung Angaben zu ihrem Grundstück machen. Anschließend erfolgte die Bewertung beim zuständigen Finanzamt. Die Höhe des neuen Grundsteuerwerts und des Steuermessbetrags haben die Eigentümerinnen und Eigentümer durch einen schriftlichen Bescheid des Finanzamts erfahren.
Was ändert sich an der Grundsteuer bis einschließlich 2024?
Wird es große Unterschiede zur jetzigen Grundsteuerhöhe geben?
Die Stadt Gerlingen wird die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, das heißt: die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer sollen nach der Reform genauso hoch sein wie zuvor. Jedoch wird es bei einem Teil der Grundsteuerpflichtigen zu einer Verringerung der Höhe der Grundsteuer kommen, bei einem anderen Teil zu einer Erhöhung. Dies ist durch die vom Bundesverfassungsgericht verordnete Reform auch gewollt, da die bisherigen Maßstäbe auf veralteten Werten basieren und dadurch verfassungswidrig sind.
Grundsätzlich gilt, dass die modifizierte Bodenwertsteuer unbebaute Grundstücke stark verteuern wird und effizient bebaute Grundstücke - wie häufig bei Mehrfamilienhäusern gegeben – entlasten wird.
Was ist der Hebesatz und wo gibt es Informationen zum Hebesatz für ein Grundstück?
Mit dem Hebesatz bestimmt eine Kommune, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet sein. Die Kommune errechnet anhand der Gesamtsumme, wie hoch der Hebesatz sein muss, um das angestrebte, bisherige Aufkommensniveau zu erreichen. Der Gemeinderat legt die Hebesätze fest. In Gerlingen werden sie im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Stadt Gerlingen veröffentlicht, sobald sie vom Gemeinderat beschlossen wurden.
Wie hoch werden die Hebesätze ab dem Jahr 2025 in Gerlingen sein?
Kann ich meine Steuerbelastung bereits jetzt schon berechnen?
Welche Folgen hat die Reform für Mieterinnen und Mieter?
Nach den mietrechtlichen Regelungen ist die Grundsteuer umlagefähig. Das bedeutet, Eigentümerinnen oder Eigentümer dürfen die Grundsteuer den Mieterinnen und Mietern über die Nebenkosten in Rechnung stellen. An dieser bundesrechtlichen Regelung hat sich nichts geändert. Wie sich die Reform auswirkt, können die Mieterinnen und Mietern anhand der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 sehen, sofern die Grundsteuer auf sie umgelegt wird.
Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass der festgesetzte Bodenrichtwert auf mein Grundstück nicht zutrifft?
Nach § 38 Absatz 4 Satz 1 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) kann auf Antrag ein anderer Wert des Grundstücks angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung um mehr als 30 Prozent von dem veröffentlichten Wert abweicht.
An wen wende ich mich, wenn ich mit der Festsetzung der neuen Grundsteuer ab 2025 nicht einverstanden bin?
Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid, als Basis der Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Kommune ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.
Ich habe Einspruch beim Finanzamt eingelegt wegen eines Fehlers im Bescheid des Finanzamts. Muss ich trotzdem die Grundsteuer bezahlen?
Ich habe Einspruch beim Finanzamt eingelegt wegen eines Fehlers im Bescheid des Finanzamts. Muss ich zusätzlich Widerspruch gegen den Steuerbescheid der Gemeinde einlegen?
Ein Einspruch, der sich gegen die Bemessungsgrundlage richtet, führt bei Erfolg automatisch zu einer Berichtigung des Grundlagenbescheids und damit ebenso automatisch zu einer Korrektur des Grundsteuerbescheids der Kommune. Insofern ist ein Widerspruch in diesem Fall nicht notwendig und müsste wegen Unzulässigkeit abgewiesen werden. Ein Widerspruch bei der Kommune ist nur zulässig, wenn ein Messbetrag falsch übernommen wurde oder sich dieser gegen eine fehlerhafte Hebesatzfestsetzung richtet.