Erneuter Zuschuss der Stadt Gerlingen für PV-Balkonmodule: So gelingt Klimaschutz zu Hause
Die Stadt Gerlingen bietet erneut das Förderprogramm für Photovoltaik (PV)-Balkonmodule für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer an.
Sie haben kein eigenes Dach, möchten aber dennoch etwas für den Klimaschutz tun?
Dann bieten PV-Balkonmodule die ideale Lösung für Sie. Sie können klimafreundlichen Sonnenstrom produzieren und gleichzeitig noch den eigenen Geldbeutel schonen. Und das beste: Die Stadt Gerlingen stellt hierfür ab Februar 2025 eine Fördersumme von insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung – pro Haushalt wird die Anschaffung von PV-Balkonmodulen mit je 200 Euro unterstützt.
Gerlingen hat ein sehr großes Potential im Bereich Solarenergie. Aber was tun, wenn man kein eigenes Dach hat? So langsam rückt hier ein neuer Akteur in den Fokus: Photovoltaik-Balkonmodule oder auch Stecker-Solaranlagen genannt. Mieter/ Mieterinnen und Wohnungseigentümer/ Wohnungseigentümerinnen ist es so endlich möglich, etwas für die dringend notwendige Energiewende zu leisten. Auch das Interesse der Gerlinger Bürgerinnen und Bürger ist groß.
Nur weil es PV-Balkonmodul genannt wird, muss es aber nicht zwangsweise am Balkongeländer angebracht werden. Man kann es beispielsweise auch auf die Terrasse stellen oder auf einer Garage anbringen.
Worauf ist zu achten?
Meist wird das PV-Balkonmodul als Set geliefert, welches die Komponenten PV-Modul, Wechselrichter, Anschlusskabel und Halterung enthält. Gängige Maße sind zum Beispiel 170 mal 100 Zentimeter und die Leistung 350 Watt pro Modul. In der Regel besteht die Minisolaranlage aus zwei Modulen. Zugelassen sind aktuell Leistungen bis 600 Watt. Es können auch höhere Leistungen sein, wichtig ist hierbei, dass ein Wechselrichter die Leistung auf insgesamt nicht mehr als 600 Watt regelt.
Beworben werden die Anlagen häufig mit „einfach einstecken und dann los“. So einfach ist es jedoch nicht. Ein paar Vorgaben sind zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind, dass man die Anforderungen des hiesigen Netzbetreibers erfüllt und die Anlage im Marktstammdatenregister anmeldet.
Auch bei der Anbringung am Balkon sollte man auf eine wirklich sichere Befestigung achten. Eine Einspeisevergütung gibt es im Allgemeinen nicht. „Auch, wenn es am Anfang ein wenig aufwendig erscheint, eine Stecker-Solaranlage ist schon mittelfristig eine gute Investition. Und das Klima freut es noch viel früher!“ weiß Kurt Schüle, Energieberater der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V.
Ein paar Gedanken sollte man sich vor der Anschaffung noch machen. Wo bringe ich die Anlage an? Ist mein Vermieter / meine Vermieterin einverstanden? Habe ich eine Außensteckdose?
„Am einfachsten wird die Solaranlage senkrecht am Balkon angebracht. Daher der Name. Damit werden etwa 70 Prozent der theoretisch möglichen Menge Strom geerntet. Stellt man die Module ein wenig schräg kann man den Ertrag nochmal verbessern“, erklärt Schüle.
Die Stadt Gerlingen ist optimistisch, dass auch dieses Jahr das Förderprogramm hervorragend angenommen wird und freut sich auf den Eingang weiterer Förderanträge!
PV-Balkonmodul kaufen, Förderantrag ausfüllen und 200 Euro Zuschuss erhalten
Unter PV-Balkonmodulen oder Stecker-Solaranlagen versteht man Anlagen mit ein bis zwei Solarmodulen und einer maximalen Leistung von insgesamt 600 Watt, die vorzugsweise an Balkonen installiert werden. Die kleinen Kraftwerke wandeln Sonnenlicht mit Hilfe eines Wechselrichters in Haushaltsstrom um, der direkt für die eigenen Geräte genutzt werden kann.
Förderanträge können ab sofort per E-Mail an klimaschutz@gerlingen.de (Betreff: Förderung PV-Balkonmodul) gestellt werden.
Details zur Förderung finden Sie in der Rubrik PV-Balkonmodulförderung.
Voraussetzungen sind unter anderem, dass Sie Mieter/ Mieterin oder Besitzer/ Besitzerin einer Eigentumswohnung sind, das Gerät auf der Gemarkung Gerlingen betrieben wird und nicht vor dem 01.01.2025 angeschafft wurde (Rechnungsdatum). Die Förderung wird nach Eingangsdatum des Förderantrags beim Stadtbauamt ausbezahlt. Ist der Topf leer, besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung.