Abwasser- und Wassertarife / Zählerablesung
Jährliche Zählerablesung
Anfang Dezember werden die Ablesekarten an alle Haushalte verschickt, die nicht per Funk abgelesen werden. Sie haben circa vier Wochen Zeit, um den Zählerstand per Karte oder Link zu melden. Der Stichtag ist immer der 31.12. des Jahres, egal zu welchem Zeitpunkt Sie den Zählerstand innerhalb dieser vier Wochen gemeldet haben. In diesem Zeitraum finden Sie auf dieser Webseite auch den Link zur Zählerstanderfassung. Die Zustellung der Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt Mitte März.
Tarife 2020-2024
2024
2023
2022
2021
2020
Hinweise zu Abrechnung und Gebühren
Erläuterung der Gebühren
Die Frischwassergebühr wird für die von der Bodensee-Wasserversorgung bezogene und an Sie ausgelieferte Wassermenge berechnet.
Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet, d.h. es wird davon ausgegangen, dass die bezogene Frischwassermenge auch beim Schmutzwasser anfällt. Für nachweislich nicht in den Kanal eingeleitetes Frischwasser (z.B. Gartenbewässerung) besteht die Möglichkeit eines Schmutzwassererlasses.
Die Niederschlagswassergebühr wird für die von versiegelten Flächen eingeleiteten Regenwassermengen erhoben. Bei der Gebühr kommt es aber nicht auf die jährliche tatsächliche Regenmenge an. Die ermittelte Quadratmeterzahl ist nur ein Faktor zur Gebührenberechnung. Es werden die jährlichen Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung ermittelt und diese dann durch die Quadratmeter versiegelte Fläche geteilt. Dadurch ergibt sich der Preis je Quadratmeter.
Die Gebühr für Einleitung von Grundwasser wird nur erhoben, wenn vorübergehend (z. B. auf Baustellen) oder dauerhaft Grundwasser aus dem Grundstück abgepumpt und in die städtische Kanalisation eingeleitet wird. In der Regel wird hierfür jedoch eine Erlaubnis des Landratsamts benötigt.
Zwischenabrechnung Wasser- und Schmutzwasserverbrauch
Zwischenabrechnung Wasser- und Schmutzwasserverbrauch (14,2 KB)
Die Datei Zwischenabrechnung soll Vermieter oder Hausverwaltungen dabei unterstützen, Zwischenabrechnungen des Wasser- und Schmutzwasserverbrauchs zu erstellen. Damit können genaue Abrechnungen zum Beispiel bei einem Mieterwechsel oder bis zur Übersendung der offiziellen Schlussrechnung des Wasserwerks simuliert werden. Die Stadt Gerlingen kann keine Gewährleistung und keine Haftung für das Berechnungsmuster übernehmen.