Gutachterausschuss
Gesetzliche Grundlage der Tätigkeit des Gutachterausschusses ist §§ 192 ff. Baugesetzbuch einschließlich der korrespondierenden Vorschriften (wie Gutachterausschussverordnung). Zur Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten gibt es bei der Stadt Gerlingen einen selbständigen, unabhängigen Gutachterausschuss. Die vom Gemeinderat bestellten Gutachter sind in Wertermittlungen qualifiziert und erfahren. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist beim Stadtbauamt angesiedelt, die die Arbeit des Ausschusses vorbereitet und betreut.
Aufgabe des unabhängigen Gutachterausschusses
Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
Aufgaben der Geschäftsstelle
Führung der Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung ist Basis für:
- Verkehrswertgutachten
- Grundlagenarbeit des Gutachterausschusses
- Auskünfte an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Begründung ihrer Gutachten
- Auskünfte an Behörden zur Erfüllung ihrer Wertermittlungsaufgaben
Vorbereitung von Verkehrswertgutachten für die Sitzungen des Gutachterausschusses
Antrag auf Wertermittlung (255,6 KB)
Antrag für den tatsächlichen Werts des Grund und Bodens (112,5 KB)
Gebühren für Verkehrswertgutachten: Gutachterausschussgebührensatzung (136,9 KB)