Hochwasserschutz in Gerlingen
Hochwasser und Starkregenereignisse in Gerlingen
Die Stadt Gerlingen war in den vergangenen Jahren von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffen. Vor allem im Jahr 2010 kam es wegen des Starkregenereignisses zu hohen Sachschäden an Privateigentum und öffentlichen Gebäuden.
Einige Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2010 bereits umgesetzt. Beispiele sind Regenrückhaltebecken sowie Maßnahmen zum technischen Hochwasserschutz für das Rathaus und die Tiefgarage. Darüber hinaus wurden Hochwassergefahrenkarten sowie Starkregenereigniskarten für Gerlingen erstellt, die Informationen über besonders gefährdete Bereiche der Stadt liefern.
Anhand dieser Gefahrenkarten können bei Ausweisungen neuer Baugebiete frühzeitig Maßnahmen zur Hochwasservorsorge geplant und berücksichtigt, im Rahmen von privaten und öffentliche Bauvorhaben bauliche Schutzvorkehrungen vorgenommen oder technische Bauten wie Regenrückhaltebecken errichtet werden.
Wichtige Infos zum Hochwasserschutz
Phänomen Starkregen: Bei uns Sonne, im Nachbarort heftige Unwetter
Hochwasser treten zunehmend häufiger und heftiger auf. Seit einigen Jahren kommt es häufiger zu plötzlich auftretenden massiven Regenfällen – man spricht hierbei von sogenanntem „Starkregen“.
Starkregen sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge. Sie können räumlich betrachtet überall auftreten – und dies innerhalb kürzester Zeit und mit hoher Intensität. In einem Zeitraum von ein bis zwei Stunden können dann mehr als 100 Liter pro Quadratmeter fallen. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise pro Jahr fällt. Im Gegensatz zum Flusshochwasser, bei dem Flüsse oder Bäche anschwellen und ufernahe Bereiche überfluten, tritt Starkregen auch unweit von Gewässern und engen Tälern auf. Besonders gefährdet sind Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal.
Treten Überflutungen infolge von Starkregen auf, spricht man von sogenannten „Sturzfluten“. Diese Sturzfluten weisen hohe Fließgeschwindigkeiten auf und überfluten nicht nur Häuser und Straßen, sondern erodieren auch unterschiedlichstes Material (beispielsweise Gehölz, Sediment) entlang ihres Fließweges. Durch die Sedimentfracht beziehungsweise das Treibgut verstärkt sich die zerstörerische Kraft der Wassermassen.
Der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen ist schwer vorhersagbar. Wo und wie viel es genau regnet, können Meteorologen nicht exakt vorherbestimmen: Während sich in einem Stadtteil der Niederschlag entlädt, muss es ein paar Kilometer weiter nicht einmal regnen.
Starkregen kann jeden treffen! Bei heftigen Schauern können die Regenmassen nicht schnell genug versickern. Das Wasser fließt dann vor allem oberirdisch ab und erreicht eine zerstörerische Kraft. Daher sollten Sie unbedingt planen, wie Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Haus beziehungsweise Ihre Wohnung vor den Sturzfluten schützen können. Hierbei hilft Ihnen ein individueller Notfallplan. Auch sollten Sie eine Elementarschadensversicherung abschließen, denn nur dann kann Ihre Hausratversicherung für Sachschäden aufkommen.
Notfallplan und Schutzmöglichkeiten
Was tun bei Hochwasser und Hochwasser infolge von Starkregen?
Bei einem Starkregenereignis fallen teilweise mehr als 100 Liter pro Quadratmeter in einem Zeitraum von ein bis zwei Stunden. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise innerhalb eines ganzen Jahres fällt.
Auch das Thema Hochwasser ist nach wie vor aktuell. In den letzten Jahrzehnten sind vermehrt schwere Hochwasserkatastrophen, sogenannte „Jahrhunderthochwasser“ aufgetreten. Diese sollten, statistisch gesehen, nur einmal in 100 Jahren auftreten.
Bei derartigen Naturkatastrophen ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld einen persönlichen Notfallplan zu erstellen.
Maßnahmen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer / Mieterinnen und Mieter:
- Halten Sie eine Grundausstattung für den Katastrophenfall bereit, beispielsweise einen Notfallrucksack mit wichtigen Dingen. So sind Sie im Ernstfall schnell für die wichtigsten Bedürfnisse vorbereitet. Eine Checkliste für den Notfallrucksack finden Sie auf der Internetseite zum Hochwasserrisikomanagement (Land Baden-Württemberg, unter „Schritt 4: Bin ich gut auf Hochwasser und Starkregen vorbereitet?“.
- Ein Alarm- und Einsatzplan zeigt, was im Ernstfall zu tun ist. Sprechen Sie sich mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn ab, damit jeder weiß, wie er im Notfall helfen kann. So können Sie gemeinsam schnell und richtig reagieren. Hilfestellungen und eine Vorlage für einen solchen Plan finden Sie auf der Internetplattform zum Hochwasserrisikomanagement (Land Baden-Württemberg).
- Der Schutz von Menschenleben hat oberste Priorität und Vorrang vor dem Erhalt von Sachwerten.
- Schalten Sie den Strom komplett aus (Sicherung raus). Schalten Sie auch elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Rettungskräfte.
- Verschließen Sie leck geschlagene Tanks, um das Risiko einer Explosionsgefahr zu vermeiden.
- Betreten Sie keine Keller oder Tiefgaragen! Bereits wenige Zentimeter Wasser können Türen blockieren und eine Flucht unmöglich machen.
- Bei einem Einsatz ist die Feuerwehr stark ausgelastet. Kontaktieren Sie diese nur in dringenden Notfällen, wenn beispielsweise gefährdete Personen in Sicherheit gebracht werden müssen oder Schadstoffe wie Heizöl austreten oder Gasgeruch auftritt. Ansonsten gilt: Wenden Sie sich an andere Betroffene und organisieren Sie Nachbarschaftshilfe.
- Meiden Sie überflutete Straßen und Flächen. Die starke Strömung kann Sie mitreißen und Ihrem Auto droht ein Motorschaden.
- Beginnen Sie mit den Abpumparbeiten gefluteter Räume erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ein vorschnelles Abpumpen kann zu Stabilitätsverlusten und dauerhaften Schäden am Mauerwerk Ihres Hauses führen.
Maßnahmen für Unternehmen:
- Verschließen Sie leck geschlagene Tanks, um das Risiko einer Explosionsgefahr zu vermeiden.
- Halten Sie den Informationsfluss mit dem internen Krisenstab, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten aufrecht.
Mehr Informationen finden Sie auf der Hochwasser-Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Was tun, wenn ein Hochwasser oder Starkregen droht?
Extreme Wetterereignisse sind bundesweit und wie die Vorfälle der vergangenen Jahre immer wieder zeigen auch im Landkreis Ludwigsburg keine Seltenheit. Insbesondere Starkregenereignisse nehmen zu und können auch in Siedlungsgebieten fernab von Flüssen zu katastrophalen Überschwemmungen führen.
Um sich vor diesen Ereignissen besser zu wappnen, gilt es, bereits im Vorfeld Vorkehrungen zu ergreifen. Schon mit kleinen Maßnahmen können Sie sich und Ihre Mitmenschen schützen und Schäden an Ihren Gebäuden vermeiden.
Maßnahmen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer / Mieterinnen und Mieter:
- Überprüfen Sie anhand der Hochwassergefahrenkarte, ob Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude in einem gefährdeten Gebiet liegt. Diese Informationen finden Sie online im Umwelt-Daten- und Karten-Dienst UDO (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg). Auch eine Starkregengefahrenkarte der Kommune kann hilfreiche Informationen zu potenziellen Risiken liefern.
- Um zu prüfen, inwiefern Ihr Haus beziehungsweise Ihre Wohnung von Starkregen betroffen ist, sichten Sie die örtliche Starkregengefahrenkarte. Sie finden diese auf der Homepage Starkregengefahr der Firma geomer GmbH.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Hausratversicherung auch Elementarschäden, wie Starkregen oder Hochwasser, abdeckt. Diese Schäden sind oft nicht in der Standardpolice enthalten. Prüfen Sie, ob witterungsbedingte Schäden mitversichert sind.
- Erstellen Sie eine Fotodokumentation Ihres Haushalts, um im Schadensfall den Zustand Ihres Eigentums nachweisen zu können.
- Begrenzen Sie den Wasserzufluss und schaffen Sie aktiv Versickerungsmöglichkeiten. Achten Sie darauf, Flächen zu entsiegeln und zu bepflanzen, Regenwasser mittels Zisternen zu nutzen, Gartenmauern und Rückhaltebecken zu bauen beziehungsweise zu erhöhen.
- Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer: Prüfen Sie mögliche bauliche Schutzmaßnahmen, wie die Installation von Rückstauklappen oder Hebeanlagen, um das Eindringen von Wasser über den Abwasserkanal zu verhindern. Fragen Sie nach wasserfesten Baustoffen oder Wandabdichtungen für Keller und ebenerdige Räume.
- Erstellen Sie einen privaten Alarm- und Einsatzplan. Sprechen Sie sich mit Nachbarn ab, falls Sie arbeits- oder urlaubsbedingt nicht vor Ort sind.
- Falls Hochwasser droht, schalten Sie den Strom in gefährdeten Bereichen der Wohnung ab. Sichern Sie auch Chemikalien, Reinigungsmittel oder andere gefährliche Stoffe in höher gelegenen Bereichen, um Schäden zu minimieren.
Maßnahmen für Unternehmer:
- Nutzen Sie die Hochwassergefahrenkarte, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb in einem gefährdeten Gebiet liegt. Diese Karte können Sie über den Umwelt-Daten und Karten Onlinedienst UDO (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) einsehen.
- Überprüfen Sie, ob Ihr Betriebsgelände ausreichend gegen Hochwasser und Starkregen geschützt ist. Berücksichtigen Sie auch mögliche Betriebsrisiken wie den Ausfall der Energieversorgung oder anderer kritischer Infrastruktur.
- Schützen Sie Ihr Gebäude sowie Maschinen und Betriebsmittel durch geeignete technische Maßnahmen, wie wasserdichte Türen, Rückstauklappen oder mobile Hochwasserschutzbarrieren.
- Prüfen Sie, ob von Ihrem Unternehmen besondere Risiken ausgehen, wie die Lagerung von Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen. Sprechen Sie sich gegebenenfalls mit der Feuerwehr oder externen Partnern ab, um Sicherheitsmaßnahmen zu optimieren.
- Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen ausreichend gegen Hochwasser- und Starkregenschäden versichert ist, einschließlich eventueller Betriebsunterbrechungen. Klären Sie auch Haftungsfragen und sorgen Sie für finanzielle Rücklagen, um mögliche Schäden zu bewältigen.
- Entwickeln Sie einen Notfallplan, der klare Zuständigkeiten und Entscheidungswege definiert. Führen Sie regelmäßige Notfallübungen durch und stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden im Ernstfall wissen, was zu tun ist. Planen Sie Maßnahmen, wie die rechtzeitige Evakuierung des Fuhrparks oder das Sichern wichtiger Unterlagen.
Nach dem Ereignis – durch ein zielgerichtetes Vorgehen Folgeschäden verhindern
Nach dem Rückgang des Wassers muss so schnell wie möglich der Normalzustand wiederhergestellt werden. Eine zielgerichtete Nachsorge kann das Ausmaß der Schäden begrenzen und Folgeschäden verhindern. Hierbei sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Entsorgen Sie verunreinigte Gegenstände, Bauteile und offene Lebensmittel. Sandsäcke sind als Sondermüll zu entsorgen. Kontaktieren Sie hierfür Ihre Kommune.
- Prüfen Sie elektrische Geräte, Heizungen, Tankanlagen und Kamine, bevor Sie sie wieder in Betrieb nehmen.
- Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos oder per Video und melden Sie diese umgehend Ihrer Versicherung.
- Markieren Sie erreichte Wasserstände im und am Gebäude durch Striche oder Kennzeichnungen.
- Beginnen Sie mit den Abpumparbeiten gefluteter Räume erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ein vorschnelles Abpumpen kann zu Stabilitätsverlusten und dauerhaften Schäden am Mauerwerk führen.
- Trocknen Sie betroffene Bereiche so schnell wie möglich. Unter Umständen sollten Kellerfenster und Türen ausgehängt werden. Falls eine Durchlüftung nicht ausreicht, besorgen Sie spezielle Trocknungsgeräte. Diese können Sie im Fachhandel, im Baumarkt kaufen oder ausleihen. Sogenannte Gas-Bautrockner können zielgerichtet zur Trocknung nasser Wende eingesetzt werden. Sie können die Trocknung auch von einer Fachfirma durchführen lassen.
- Haben Sie Geduld. Eine vollständige Trocknung der Räumlichkeiten kann Monate oder auch ein ganzes Jahr dauern.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage Hochwasser des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg in der Rubrik "Aktiv werden“ unter dem Link „Hochwassernachsorge“.
Gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge
Worauf Sie (k)einen Anspruch haben
Zunächst ist es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass Hochwasser und Hochwasser infolge von Starkregenereignissen jeden treffen können. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses befindet, besteht dennoch das Risiko, Schaden durch Folgen von Hochwasser oder Starkregen zu nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) regelt daher, dass jede potenziell vom Hochwasser betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“
Jeder Bürger sollte deshalb anhand der sogenannten Hochwassergefahrenkarten prüfen, inwieweit sein eigenes Haus beziehungsweise die eigene Wohnung betroffen ist. Die Karten zeigen auf, welche Flächen wie oft von Hochwasser betroffen sind und wie hoch das Wasser bei dem jeweiligen Hochwasserszenario steht. Die Karten können unter anderem im Internet beim Umwelt-Daten und Karten Onlinedienst UDO eingesehen werden.
Wer sich in Sicherheit wiegt, weil er glaubt, Hochwasserschutz sei Aufgabe der Kommune, und diese hätte schon in „ausreichendem“ Umfang Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte bedenken, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Extremereignisse von nicht planbaren Ausmaßen, Dammbrüche, Verstopfungen von Durchlässen und damit einhergehenden Überflutungen sind schwer planbar. Deshalb wäre es ratsam zu prüfen, ob die bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung auch den Schutz vor Elementarschäden abdeckt. Wenn nicht, kann eine ergänzende Elementarschadensversicherung diese Lücke schließen.
Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von (potentiell) Betroffenen und Kommunen. Nur so lassen sich Schäden vermeiden – oder zumindest mindern. Die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist dabei, Bürger zu informieren, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz zu organisieren, technische Schutzmaßnahmen umzusetzen, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren zu steuern sowie die Bauleitplanung zu optimieren und anzupassen. Die Pflicht zur privaten Eigenvorsorge umfasst Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen, Versicherungen und insbesondere korrektes Verhalten im Hochwasserfall.
Galerie
Umgesetzte und geplante Maßnahmen in Gerlingen
Geplante Maßnahmen
- Renaturierungsmaßnahmen im Gebiet Aischbach mit Schaffung von Retentionsflächen
- Fertigstellung Renaturierung des Krummbachs und Schaffung von zusätzlichem Retentionsraum
- Errichtung zusätzlicher Hochwasserrückhaltebecken, z.B. im Bereich „Mittlere Ringstraße“
Umgesetzte Maßnahmen
- Regenwasserkanal in der Urbanstraße für die Aufnahme von Regenwasser vom Graben Schulzentrum – Regenrückhaltebecken „Beim Brückentor“
- Erdwall und Überwallschutz zur Wasserumleitung um das Rathaus zum Schutz der Tiefgarage
- Regenrückhaltebecken im Neubaugebiet „Malvenweg“
- Schott am Fußgängerausgang der Tiefgarage zur Urbanstraße
- Bauwerk zur Drosselung des Regenwasserabflusses im Gebiet Aischbach
Interkommunaler Hochwasserschutz
Die Glems-Kommunen Ditzingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Leonberg, Markgröningen, Schwieberdingen und Stuttgart (Baden-Württemberg) engagieren sich bereits seit vielen Jahren im Bereich des Starkregenrisikomanagements. Insbesondere im Jahr 2010 wurden die Glems-Kommunen von einem extremen Starkregenereignis heimgesucht, welches massive Überflutungen und große Schäden verursachte.
Schnell stand fest, dass fortan die Starkregenproblematik gemeinsam angegangen werden soll, da auch künftig mit extremen Niederschlägen zu rechnen ist. Durch eine bessere Kenntnis der Gefahren, geeignete Präventionsmaßnahmen, eine bessere Informationsvorsorge und die effektive Bewältigung von Hochwasserereignissen können Schäden deutlich reduziert werden. Genau hier setzt das interkommunale Projekt „Starkregenrisikomanagement im Glems-Einzugsgebiet“ an.
Imagefilm zum Starkregenrisikomanagement in der Glemsregion (Youtube)
Piloprojekt Glems-Region (geomer GmbH)
Der Weg zum kommunalen Starkregenrisikomanagement (Regierungspräsidium Stuttgart)
Zeitplan
2011 ließen die acht betroffenen Kommunen sogenannte „Starkregengefahrenkarten“ erstellen. Erstmals konnte damit gezeigt werden, welche Wege die Wassermassen hin zu Flüssen oder Bächen nehmen können. Neben den Starkregengefahrenkarten sollten Workshops mit Vertretern des Krisenmanagements ebenfalls auf den Einsatz im Krisenfall vorbereiten.
Entlang der Glems wurden Hochwasserpegel installiert, die aktuelle Wasserstands- und Hochwasserinformationen per Datenfernübertragung an die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg übermitteln. Von dort kann jede Kommune aktuelle Daten zum Hochwasserstand der Ober- und Unterlieger abrufen. Mit diesem Messnetz soll speziell bei kleineren Gewässern, wie der Glems, im Hochwasserfall die Vorwarnzeit für die Einleitung der nötigen Maßnahmen vergrößert werden.
In den Folgejahren arbeitete die interkommunale Gemeinschaft mit Hochdruck am Aufbau eines Starkregenrisikomanagements. 2016 war das Starkregenrisikomanagement (SRRM) abgeschlosse. Die Ergebnisse, die kommunal erarbeitet wurden, waren auch für das Land nützlich. 2018 entstand der Leitfaden "Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg".
Seither befassen sich die Kommunen in vier verschiedenen Arbeitsgruppen mit den Handlungsfeldern Krisenmanagement, Handlungskonzept, Handlungshilfen und Öffentlichkeitsarbeit. Minister Franz Untersteller informierte sich im Juli 2019 in Ditzingen über das Starkregenrisikomanagement an der Glems.
Interkommunale Öffentlichkeitsarbeit
Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, müssen die Ergebnisse den potenziell Betroffenen adäquat kommuniziert werden. Zielgruppe sind öffentliche Institutionen, Bürger, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Nur wenn sie über bestehende Gefahren und Risiken informiert werden, ist es den Gefährdeten möglich, ihr Risiko gegenüber Überflutungen aus Starkregenereignissen selbst einzuschätzen und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Um dieses Ziel zu erreichen, finden seit 2019 regelmäßige, interkommunale Arbeitstreffen statt. Auf der Homepage Starkregengefahr der geomer GmbH können Interessierte für ihre Gemeinde nachvollziehen, welche Flächen wie stark bei einem Starkregenereignis betroffen sind. Darüber hinaus tragen Bürger aktiv zu einem verantwortungsbewussten Risikomanagement bei, indem sie ihre Beiträge und Erfahrungen zu Ereignisfällen und Schutzmaßnahmen publizieren.
Starkregenmarken in Gerlingen
An zwei Standorten im Gerlinger Zentrum, am Rathausplatz an der Mauer oberhalb der Treppe, Aufgang Tiefgarage, und beim Rathaus vor dem Stadtarchiv sind zwei Starkregenmarken zu finden. Diese sollen auf das Starkregenereignis am 4. Juli 2010 aufmerksam machen, als das Rathaus und der Rathausplatz aufgrund von Starkregen komplett unter Wasser standen.
Was ist Starkregen überhaupt? Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet, das heißt, wenn in einer Stunde mehr als 10 Millimeter beziehungsweise in 6 Stunden mehr als 20 Millimeter Regen fällt. Starkregen stellt ein hohes, schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Gerade in den Sommermonaten kann er große Schäden anrichten.
Wie diese Schäden aussehen können, erfahren Sie, wenn Sie den auf unseren Starkregenmarken zu sehenden QR-Code mit dem Smartphone einscannen. Die Marken zeigen Ihnen Bilder vom 4. Juli 2010 und geben Informationen zu eventuell neu angebrachten präventiven Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen.
Wie werden Gefahrenkarten gelesen?
Hochwassergefahrenkarten
Jeder Bürger kann anhand der sogenannten Hochwassergefahrenkarten prüfen, inwieweit sein Haus betroffen ist. Diese Karten zeigen grafisch dargestellte Hochwasserszenarien auf, sowie wie tief und an welchen Orten das Wasser stehen würde. Die Karten können unter anderem im Internet beim Umwelt-Daten und Karten Onlinedienst UDO eingesehen werden.
Starkregengefahrenkarten
Starkregengefahrenkarten zeigen den Weg des Wassers vom Ort des Niederschlags bis hin zum nächst größeren Gewässer auf. Mit Hilfe dieser Informationen können Sie abwägen, inwiefern Ihre Wohnung oder Ihr Haus von Starkregenszenarien betroffen ist. Sie beinhalten keine rechtliche Verpflichtung - nach dem Wassergesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) ist jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“
Starkregengefahrenkarte für die Stadt Gerlingen (geomer GmbH)
Den maximal während eines Starkregens zu erwartenden Wassertiefen sind verschiedene Blautöne zugewiesen: dunkles Blau steht für Bereiche, die während des Starkregenabflusses besonders tief überschwemmt werden, und helle Färbungen für geringere Tiefen. In violett sind flächige Überflutungen bei geringer Tiefe dargestellt.
Den Hintergrund der Karte bilden in der Internetversion entweder eine klassische Straßenkarte oder ein Satelliten- beziehungsweise Luftbild mit Informationen unter anderem zu Gebäuden und Straßen. Bitte beachten Sie, dass die Kartengrundlagen nicht immer die gleiche Aktualität haben wie andere Kartendienste. Dementsprechend sind etwa Daten zu neuen Baugebieten nicht immer im Kartenhintergrund enthalten.
Bei der Interpretation der Überflutungsflächen ist es wichtig zu wissen, dass kein reales Ereignis dargestellt wird, sondern die Karteninhalte Szenarien darstellen, folglich eine Überlagerung vieler einzelner Möglichkeiten. Die verursachenden Gewitterzellen haben einen Durchmesser von bis zu fünf Kilometern. Daher ist bei realen Ereignissen nur ein entsprechend großer Ausschnitt – abhängig von der Zugbahn – auf einmal betroffen. In der Internetversion kann daher eine „virtuelle“ Gewitterzelle eingeblendet und in ihrer Größe variiert werden.
Ansprechpartner
Stadt Gerlingen
Rathausplatz 1
70839 Gerlingen
Telefon 07156/205-0
Hochwasserschutzverantwortlicher
Thomas Günther
Stadtbaumeister
Telefon 07156/205-7308
Feuerwehr
Feuerwehrhaus Gerlingen
Maybachstraße 2
70839 Gerlingen
Feuerwehr Leitstelle Ludwigsburg
Telefonnummer 112
Pressestelle
Hauptamt
Sofie Neumann
Telefon 07156/205-8102