Jährliche Zählerablesung: Wasseruhren bitte bis 13.01.2025 selbst ablesen
Anfang Dezember 2024 haben alle Rechnungsempfänger und -empfängerinnen, Hausverwalter und -verwalterinnen usw. eine Ablesekarte (Funkzähler ausgenommen) erhalten. Gerne können Sie den Zählerstand auch online melden, indem Sie auf den nachfolgenden Link klicken:
Zählerablesung Gerlingen (derago e.K.)
Die abgelesenen Zählerdaten müssen bis spätestens Montag, 13. Januar 2025, bei uns eingehen.
Wird der Zählerstand nicht fristgerecht gemeldet, muss der Wasserverbrauch gemäß der Wasserversorgungssatzung entsprechend dem Vorjahresverbrauch geschätzt werden. Eine Verlängerung der Ablesefrist ist leider nicht möglich. Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich erst zum nächsten Abrechnungszeitraum berichtigt werden.
Die Zustellung der Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt Mitte März.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.