Benachrichtigung der Nachbarn bei Bauvorhaben
Durch die Änderung der Landesbauordnung wurde die Benachrichtigung der Nachbarn (§ 55 LBO) grundsätzlich angepasst. Künftig werden im Verfahren bei Bauvorhaben die Eigentümer der benachbarten Grundstücke nur noch dann benachrichtigt, wenn im Rahmen des Verfahrens eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts beantragt wird, welche auch dem Schutz des Nachbarn dient.
Wie bisher können dann Einwendungen innerhalb von vier Wochen nach Zustellung vorgebracht werden; allerdings nunmehr nur noch elektronisch in Textform oder zur Niederschrift.
Sofern keine Benachrichtigung der Nachbarn erfolgt, wird jedoch den Angrenzern oder sonstigen Nachbarn, deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, die Baugenehmigung nach Abschluss des Verfahrens zugestellt. Daraufhin kann grundsätzlich der Rechtsweg beschritten werden. Die Entscheidung enthält regelmäßig eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung.
Für Rückfragen und Beratungen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtes für Baurecht und Bauverwaltung der Stadt Gerlingen gerne zur Verfügung.