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Tageskind abmelden
Alle Kindertagespflegepersonen sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung über das Ende von Kindertagespflegeverhältnissen zu unterrichten. Mit diesem Formular können Sie als Kindertagespflegeperson Tageskinder bei der dort für Sie zuständigen pädagogischen Fachberatung abmelden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind Kindertagespflegeperson im Landkreis Ludwigsburg.
Verfahrensablauf
Sie können neue Tageskinder online oder schriftlich abmelden.
Fristen
Sie können das Formular einreichen, sobald bekannt ist, wann die Betreuung des Tageskindes endet.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
-
Hinweise
-
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- 1 Abs. 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Kindertagespflege)
- 43 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Erlaubnis zur Kindertagespflege)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege
- 23 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Förderung in Kindertagespflege)
- § 98 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Erhebung über "Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege")
Freigabevermerk
07.08.2023